Dienstrechtsnovelle
Heinisch-Hosek verspricht "Überraschungen"
22.07.2011
Beamte erwartet höheres Einstiegsgehalt und flachere Einkommenskurve.
Die Vorschläge von Beamtenministerin Gabriele Heinisch-Hosek (S) für eine Dienstrechtsnovelle beinhalten "viele Punkte" und mitunter "Überraschungen" für die Gewerkschaft. Inhalten wollte sie im Gespräch mit der APA zwar noch nicht vorgreifen. Sie freue sich jedoch auf einen abwechslungsreichen Herbst, zumal das "Säbelrasseln" schon begonnen habe, so die Ressortchefin. Was die Beamtengehälter betrifft, werde es jedenfalls kein "Wunschkonzert" geben können.
Höherer Einstieg & flachere Kurve
Damit der öffentliche Dienst als Arbeitgeber weiterhin attraktiv ist, seien höhere Einstiegsgehälter und später abgeflachte Einkommenskurven vorgesehen. "Das ist konsensual", stellte Heinisch-Hosek fest. Im Bundesfinanzrahmen bis 2015 sei hierfür jedoch kein Geld eingeplant. "Die Gewerkschaft ist deshalb gefordert, an die Finanzministerin heranzutreten", auch sie selbst werde mit Maria Fekter (V) Gespräche führen. Dies noch im Sommer, einen genauen Termin hierfür gebe es aber noch nicht.
Bachelor-Abschlüssen
Aufwarten kann Heinisch-Hosek bei der Gewerkschaft mit einem neuen, vierten Vorschlag für die Anerkennung von Bachelor-Abschlüssen. Dabei gehe es um rund 200 bis 300 Beamte, die diesen Abschluss in einer Weiterbildung erworben haben. Für Neueintretende ist die Anrechnung ohnehin vorgesehen. "Wir haben kreativ nachgedacht und eine wirklich gute Lösung gefunden. Da kann die Gewerkschaft gar nicht Nein sagen", hofft die Ministerin auf Zustimmung.
Auf Verständnis appelliert Heinisch-Hosek auch bei den Gehaltsverhandlungen: "Ein Wunschkonzert kann es in einem Jahr wie diesem nicht geben." Zwar gelte es die Berechnungen im September abzuwarten, fest stehe jedoch: "Wir werden alle den Gürtel so eng schnallen müssen, wie es die Lage erfordert." Neben einem "realistischen" Blick auf die Wirtschaft erwartet sie sich auch einen Blick auf die Arbeitsplatzsicherheit im öffentlichen Dienst: "Diesen Benefit muss man mit einrechnen. Das hat man in der Privatwirtschaft nicht."