Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek (S) hält an ihrer Kritik bezüglich der steuerlichen Absetzbarkeit für Kinderbetreuungskosten fest. Vizekanzler Josef Pröll (V) zeigt sich gesprächsbereit.
Konkret geht es um jenen von Familienstaatssekretärin Christine Marek (V) vorgeschlagenen Passus, wonach die betreuende Person nur über eine Ausbildung von acht Stunden verfügen muss, damit der steuerliche Vorteil lukriert werden kann. Für Heinisch-Hosek kann solch eine Regelung nur bei älteren Aufsichtspersonen infrage kommen.
Alterslimit
Die Frauenministerin betonte am Dienstag vor dem
Ministerrat, dass beispielsweise für eine 15-jährige Babysitterin solch eine
kurze Einschulung in ihre Aufgabe zu wenig sei. Heinisch-Hosek schlägt hier
ein Alterslimit vor. Sie kann sich vorstellen, dass Betreuungspersonen, die
älter als 28 Jahre sind, aufgrund ihrer Erfahrung nur acht Stunden
Ausbildung vorweisen müssen. Denn die Qualifikation von Großmüttern etwa
wolle sie sicher nicht infrage stellen. Bei unter 28-Jährigen sollten jedoch
mehr Stunden Voraussetzung sein.
Pröll ist gesprächsbereit
Vizekanzler Josef Pröll (V)
zeigt sich "partiell gesprächsbereit" bei der Frage der steuerlichen
Absetzbarkeit der Kinderbetreuung. Der Vizekanzler merkte an, dass man nicht
vergessen sollte, dass jegliche zusätzliche Ausbildung eine Verbesserung zum
Status-Quo sei. Denn bisher habe die Betreuung vielfach ohne jegliche
Qualifikation stattgefunden.
Kurze Diskussion
Wenn es hier noch Änderungen gibt, würden diese
jedenfalls nur jüngere Aufsichtspersonen betreffen. Denn eine Großmutter
würde sicher niemand die Qualifikation absprechen, ihr Enkelkind adäquat zu
betreuen. Pröll erwartet nun noch eine "kurze Diskussionsrunde" innerhalb
der Regierung zu dem Thema. Dass die steuerliche Absetzbarkeit eventuell gar
nicht kommen könnte, schloss der Finanzminister ein: "Daran wird es nicht
scheitern."