Der ehemalige BAWAG-Boss bleibt damit weiter in Untersuchungshaft.
Der ehemalige BAWAG-Generaldirektor Helmut Elsner erhält keine Fußfessel. Das hat das Wiener Oberlandesgericht (OLG) in zweiter Instanz entschieden. Ein Drei-Richter-Senat wies am Dienstag die Beschwerde der Elsner-Anwälte Karl Bernhauser und Jürgen Stephan Mertens gegen die Entscheidung des Wiener Straflandesgerichts zurück, das dem mittlerweile 75-jährigen Ex-Banker Ende September den elektronisch überwachten Hausarrest verwehrt hatte. Elsner bleibt damit bis auf weiteres in U-Haft.
Neuer Antrag unwahrscheinlich
Nach der endgültigen Ablehnung überlegen die Anwälte, ob sie einen weiteren Enthaftungsantrag einbringen sollen, um den 75-Jährigen vor seiner Berufungsverhandlung in der BAWAG-Causa auf freien Fuß zu bekommen. Da diese bereits in sechs Wochen stattfindet - der Oberste Gerichtshof (OGH) hat den Gerichtstag auf den 22. und 23. Dezember anberaumt - ist dies eher unwahrscheinlich.
Fluchtgefahr
Das OLG bestätigte die Einschätzung der ersten Instanz, wonach bei Elsner weiter Fluchtgefahr gegeben und die Fußfessel grundsätzlich nicht geeignet ist, diese zu bannen. "Die Fluchtgefahr ist noch immer so bedeutend, dass diese durch einen elektronisch überwachten Hausarrest nicht beseitigt werden kann", erläuterte OLG-Sprecher Leo Levnaic-Iwanski.
Neuneinhalb Jahre Haft
Helmut Elsner ist im Juli 2008 im BAWAG-Prozess wegen Untreue, schweren Betrugs und Bilanzfälschung zu neuneinhalb Jahren Haft verurteilt worden, wobei die Generalprokuratur vor kurzem das Urteil der damaligen Richterin und nunmehrigen Justizministerin Claudia Bandion-Ortner recht harsch "zerpflückt" und dem OGH die Aufhebung einzelner Untreue-Fakten, des Betrugsfaktums sowie der vom Erstgericht angenommenen Bilanzfälschung empfohlen hat. Elsner befindet sich seit Februar 2007 in U-Haft und ist der einzige von den in erster Instanz nicht rechtskräftig zu teilweise langjährigen Haftstrafen abgeurteilten früheren BAWAG-Entscheidungsträgern, der bisher das Haftübel verspürt hat.