BAWAG-Prozess

Helmut Elsner ortet "Skandal"

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U-Häftling Helmut Elsner sieht nun "die Zeit der Aufklärung" gekommen.

Nach den äußerst kritischen Feststellungen der Generalprokuratur zum BAWAG-Urteil der nunmehrigen Justizministerin Claudia Bandion-Ortner liegt eine erste Reaktion des ehemaligen BAWAG-Generaldirektors Helmut Elsner vor. "Die Stellungnahme der Generalprokuratur spricht für sich selbst. Damit wird der Prozess endgültig zum Skandal. Wie bekannt ist, war es immer meine Meinung, dass das Urteil so nicht halten kann. Die Zeit der Aufklärung hat begonnen", heißt es in dem Statement, das Elsners Verteidiger Jürgen Stephan Mertens nach einer Besprechung mit seinem Mandanten an die Öffentlichkeit brachte.

Elsner-Anwalt kündigt neue Beweise an
Der OGH wird sich ab 22. Dezember mit Elsners Nichtigkeitsbeschwerde auseinandersetzen. Wie Mertens ankündigte, will er bis zum öffentlichen Gerichtstag vor dem OGH Beweismaterial vorlegen, das auch die von der Prokuratur als abgesichert angenommenen Untreue-Fakten infrage stellen könnte. Der OGH sei ja nicht an die Rechtsmeinung der ihm als "Rechtswahrerin" beigegebenen staatsanwaltschaftlichen Behörde gebunden, gab der Verteidiger in diesem Zusammenhang zu bedenken.

Anwalt: Strafe nach unten reduzieren
"Die Strafe wird auf jeden Fall erheblich und stark nach unten zu reduzieren sein, da nach Ansicht der Generalprokuratur der Herrn Elsner vorgeworfene schwere Betrug wegzufallen hat und bei der Bilanzfälschung womöglich Verjährung vorliegt", meinte Elsners Verteidiger Jürgen Stephan Mertens . Er forderte daher, die Anklagebehörde möge im Hinblick auf die zu erwartende Strafminderung unverzüglich von ihrem Haftantrag zurücktreten, womit der zuständige Haftrichter Christian Böhm, der bisher Elsners Enthaftung aus gesundheitlichen Gründen kategorisch abgelehnt und diesen auch die elektronische Fußfessel verwehrt hatte, ex lege Elsners Freilassung verfügen müsste.

Staatsanwaltschaft beharrt auf U-Haft
Die Staatsanwaltschaft Wien sieht nach den jüngsten Entwicklungen keinen Grund, von sich aus in der Frage der U-Haft des seit fast vier Jahren wegen Fluchtgefahr einsitzenden Helmut Elsner tätig zu werden. "Wir werden von uns aus den Haftantrag nicht zurückziehen. Aus unserer Sicht ist noch keine Unverhältnismäßigkeit gegeben", meinte Behördenleiterin Maria-Luise Nittel.

Neuer Enthaftungsantrag
Sollte die Anklagebehörde nicht "mitspielen", werde er spätestens in der kommenden Woche einen weiteren Enthaftungsantrag einbringen "und damit die Staatsanwaltschaft zwingen, sich mit der längst unverhältnismäßigen Inhaftierung auseinanderzusetzen", kündigte Elsners Anwalt Mertens an.

Elsner sitzt als einziger der neun Angeklagten im BAWAG-Prozess in Untersuchungshaft.

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