Die Staatsanwaltschaft hat keine Einwände gegen Fußfessel für Elsner.
Für den ehemaligen BAWAG-Generaldirektor Helmut Elsner könnten sich nach dreieinhalb Jahren U-Haft demnächst die Gefängnistore öffnen. Am Mittwoch haben seine Anwälte beim Wiener Straflandesgericht die elektronische Fußfessel für den mittlerweile 75-Jährigen beantragt. Die Staatsanwaltschaft Wien hat gegen den Wechsel von der U-Haft in den elektronisch überwachten Hausarrest keine Einwände, wie Behördenleiterin Maria-Luise Nittel am Donnerstagnachmittag erklärte.
Trotz Fluchtgefahr
Aus Sicht der Anklagebehörde steht die Fluchtgefahr, die zuletzt das Wiener Oberlandesgericht (OLG) einmal mehr schriftlich bestätigt hatte, einem Hausarrest nicht im Wege. "Die Entscheidung, ob Helmut Elsner eine Fußfessel bekommt, liegt somit beim zuständigen Haftrichter", sagte Nittel.
Entscheidung nächste Woche
Dieser wird frühestens in der kommenden Woche entscheiden, ob der ehemalige BAWAG-Generaldirektor von seiner Gefängniszelle in den elektronisch überwachten Hausarrest wechseln darf. Ob Elsner eine Fußfessel erhält, wird formell in einer Haftverhandlung geklärt. Diese kann erst anberaumt werden, wenn der Richter Bewährungshilfe angeordnet und die gesetzlich vorgesehenen Erhebungen durch den dafür vorgesehenen Verein "Neustart" veranlasst hat.
So muss die Wohnung, in der Elsner sich permanent aufzuhalten gedenkt, in Augenschein genommen werden. Auch die formelle Zustimmung seiner Ehefrau Ruth und allfälliger weiterer Mitbewohner zur Fußfessel ist einzuholen.
In den heimischen Justizanstalten sind die elektronischen Fußfesseln sehr begehrt, die seit 1. September unter bestimmten Voraussetzungen die U-Haft bzw. bis zu einjährige Freiheitsstrafen ersetzen und damit die an ihren Kapazitäten angelangten Gefängnisse entlasten sollen. Fußfessel-Kandidaten müssen mehrere Voraussetzungen erfüllen. Dazu zählt eine eigene Wohnmöglichkeit und ein Arbeitsnachweis, wobei Pensionsbezieher keinen Job annehmen müssen, nach den Vorstellungen des Gesetzgebers aber einer ehrenamtlichen Tätigkeit nachgehen sollten, falls dem gesundheitliche Gründe nicht entgegenstehen. Diese Einschränkung könnte beim 75-jährigen Elsner zum Tragen kommen.
Elsner, der Anfang Juli 2008 wegen Untreue, schweren Betrugs und Bilanzfälschung in der BAWAG-Causa zu neuneinhalb Jahren verurteilt wurde und nach wie vor auf einen Termin für sein Rechtsmittelverfahren wartet, müsste für die Fußfessel einen finanziellen Beitrag von 22 Euro pro Tag bezahlen. In den vergangenen Jahren hat er den Steuerzahler täglich 100 Euro "gekostet": Internen Berechnungen des Justizministeriums zufolge macht diese Summe den finanziellen Aufwand aus, der für einen Häftling anfällt.