Für Hitlergruß
2 Freisprüche und 1/2 Jahr bedingt
28.09.2009
Drei junge Männer, die bei einer FPÖ-Wahlkampfveranstaltung ihren Arm zum Hitlergruß gehoben hatten, sind vor Gericht glimpflich davon gekommen.
Im Fall von drei jungen Oberösterreichern, die bei einer Wahlkampfveranstaltung der FPÖ in Linz im Vorjahr die rechte Hand zum Hitlergruß erhoben hatten und wegen des Verbrechens der Wiederbetätigung nach dem Verbotsgesetz angeklagt waren, hat sich das Geschworenengericht am Montag für zwei Freisprüche und eine bedingte Verurteilung zu sechs Monaten Haft entschieden.
Gruß zur Bundeshymne
Der Vorfall passierte bei einer
Wahl-Kundgebung der FPÖ am 29. August am Hauptplatz. Nach der Rede von
Bundesparteiobmann Heinz-Christian Strache wurde die Bundeshymne gespielt.
Dabei hoben die als Besucher teilnehmenden drei Angeklagten aus dem Großraum
Linz im Alter von 18 bis 24 Jahren die rechte Hand zum Hitlergruß. Die Szene
hat ein anderer Besucher mit einer Videokamera gefilmt und die Aufnahmen
später ins Internet gestellt. Die Sicherheitsbehörden erhielten davon
Kenntnis, forschten das Trio aus und zeigten es dem Gericht an.
Einmalige Fehlleistung wegen Suff
Die Angeklagten waren im
Prozess geständig. Sie versuchten sich damit zu entschuldigen, dass sie
alkoholisiert gewesen seien. Es habe kein Vorsatz bestanden, es handle sich
um eine einmalige Fehlleistung. Sie hätten nicht nachgedacht und nur
Aufmerksamkeit erregen wollen. Alle drei waren bisher unbescholten. Einer
von ihnen hat sich in der rechtsextremen Szene bewegt. Seit dem Vorfall
wolle er aber mit dem Nationalsozialismus nichts zu tun haben. Er sei dem
Ring Freiheitlicher Jugend beigetreten, wisse aber, dass er mit seiner
Aktion der FPÖ geschadet habe. Die beiden anderen Angeklagten scheinen nur
Mitläufer gewesen zu sein.
Harmlose Veranstaltung
Die Verteidiger plädierten auf Freispruch.
Der Staatsanwalt glaubt zwar, dass das Trio geläutert sei und auch keine
Wiederholungsgefahr bestehe. Er verlangte aber eine Verurteilung und hielt
dabei eine bedingte Strafe für ausreichend. Zwei der Angeklagten wurden
freigesprochen. Der Staatsanwalt gab dazu keine Erklärung ab, diese Urteile
sind somit noch nicht rechtskräftig. Der dritte Angeklagte wurde - bereits
rechtskräftig - zu sechs Monaten Freiheitsstrafe bedingt verurteilt.