Altlasten aus der Ära Schüssel kosten die Bundesbahnen und den Steuerzahler enorme Summen.
Die ÖBB sichten derzeit alle alten Beraterverträge neu und fördern dabei Erstaunliches zutage. So hat der Lobbyist Peter Hochegger, wegen zahlreicher Millionen-Honorare für fragliche Beratertätigkeit in der Kritik, seit 2002 zumindest vier Mio. Euro von den ÖBB erhalten. Die Anwaltskanzlei Lansky, Ganzger & Partner wiederum hat aus dem Jahr 2007 einen Rahmenvertrag, der ihnen für zehn Jahre pauschal 4,5 Mio. Euro garantiert, schreibt das Nachrichtenmagazin "profil" in seiner aktuellen Ausgabe: "Im Extremfall" sogar ohne Gegenleistung.
"Unabhängig vom Leistungsumfang"
Dabei bedeute
der Vertrag mit der Anwaltskanzlei aus dem Jahr 2007 bereits einen
Vergleich, der den hoch subventionierten ÖBB im Vergleich zum ursprünglichen
Vertrag aus dem Jahr 2002 rund zehn Mio. Euro einspare, heißt es in einem
Aufsichtsratsprotokoll. Der Vertrag aus 2002 habe nach ÖBB-Schätzungen ein
potenzielles Volumen von bis zu 20 Mio. Euro umfasst. Diesen alten Vertrag
hat auch der Rechnungshof in seiner Prüfung 2006 heftig kritisiert. Die
Honorare lägen "bis zu 79 Prozent über den bisher für
Rechtsberatung bezahlten Durchschnittshonoraren". Außerdem seien 25.000
Euro Monatspauschale "unabhängig vom tatsächlichen Leistungsumfang"
bezahlt worden.
Anwälte weisen Untätigkeit zurück
Die
Rechtsanwaltskanzlei Lansky, Ganzger & Partner weist die Vorwürfe
entschieden zurück. Ein auf mehrere Jahre angelegter Rahmenvertrag mit einem
garantierten Volumen sei durchaus üblich, heißt es seitens LGP, da für einen
großen Klienten wie die ÖBB die entsprechende Infrastruktur in einer Kanzlei
erhalten werden müsse. Dass Honorare ohne Gegenleistung verrechnet würden,
sei "schlicht und einfach falsch", so Ganzger: "Für jeden
Cent Honorar, den LGP erhält, wird selbstverständlich die entsprechende
Leistung erbracht."
"Steuerzahler hat kein Verständnis"
ÖVP-Staatssekretär
Reinhold Lopatka nimmt die Sache zum Anlass, "überbezahlte
Beratungsleistungen bei den ÖBB" anzuprangern. "Jeder
Steuerzahler muss 2.500 Euro im Jahr an Zuschuss für die Bundesbahnen
aufbringen. Keiner davon wird Verständnis haben, wenn dafür
Millionenhonorare ohne Gegenleistung für Promi-Anwälte bezahlt werden",
so Lopatka, der wieder "Höchstgrenzen für Beratungsleistungen"
in den ÖBB und die Offenlegung laufender Beraterverträge forderte.
Altlasten aus der Ära Schüssel
Ein Sprecher der ÖBB
verwies im Gegenzug darauf, dass die Beraterverträge "Altlasten"
seien, die von den früheren ÖBB-Chefs Rüdiger vorm Walde (2001-2004) und
Martin Huber (2004-2008) abgeschlossen wurden. Die beiden ÖBB-Chefs wurden
damit unter ÖVP-Bundeskanzler Wolfgang Schüssel bestellt, der mit
Juniorpartner FPÖ bzw. gegen Ende BZÖ regierte. Der seit Anfang Juni
amtierende neue ÖBB-Chef Christian Kern habe eine "genaue
Überprüfung" aller alten Verträge angeordnet und will das
Ergebnis beizeiten veröffentlichen, betonen die ÖBB.
4 Millionen für Hochegger
Der Rechnungshof hat 2006
kritisiert, dass ein - damals anonym gehaltener - Kommunikationsberater 1,2
Mio. Euro "ohne nachvollziehbaren Nutzen für die ÖBB"
erhalten habe. Das war offenbar Hochegger. Er konnte laut Rechnungshof
teilweise Verträge selber formulieren, die ÖBB führten keine
Erfolgskontrolle durch. Der damals anonymisiert vom Rechnungshof kritisierte
Betrag liegt aber nach aktuellem Wissen noch zu niedrig: Hochegger hat
offenbar vier Mio. von den ÖBB erhalten.
BZÖ-Chef Josef Bucher fordert nun einmal mehr die Privatisierung der ÖBB. Nur die Schienen sollten im Eigentum der Republik bleiben, der Güter- und Personenverkehr jedoch von privaten Unternehmern betrieben werden.