WKStA meldete auch im Fall von Raus und Paulus Strafberufung an.
Nach der Verurteilung aller sieben Angeklagten im Salzburger Swap-Prozess hat die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) am Montag im Fall von drei Beschuldigten höhere Strafen gefordert. Die Berufung richtet sich gegen das Strafmaß betreffend Bürgermeister Heinz Schaden, Ex-LHStv. Othmar Raus (beide SPÖ) und Ex-Finanzabteilungsleiter Eduard Paulus.
+++ Schaden: Rücktritt unter Tränen +++
Eine Sprecherin der WKStA hat die drei Strafberufungen heute auf Anfrage der APA bestätigt. Schaden bekam eine Strafe von drei Jahren, davon ein Jahr unbedingt. Raus und Paulus erhielten jeweils zwei Jahre Haft, 18 Monate davon bedingt. Mit dem Strafmaß hinsichtlich der übrigen Angeklagten, darunter die Ex-Budgetreferatsleiterin des Landes, Monika Rathgeber, ist die Staatsanwaltschaft einverstanden.
Berufung angemeldet
Der Strafprozess beleuchtete einen Nebenaspekt des im Dezember 2012 aufgeflogenen Skandals mit einem kolportierten Spekulationsschaden von rund 350 Millionen Euro. Laut WKStA wurden am 11. September 2007 sechs negativ bewertete Zinstausch-Geschäfte von der Stadt an das Land Salzburg ohne entgeltliche Gegenleistung übertragen. Dadurch sei dem Land ein Schaden von rund 4,9 Millionen Euro entstanden.
Die Urteile lautend auf Untreue wurden am vergangenen Freitag gesprochen. Der Schöffensenat unter Vorsitz von Richterin Anna-Sophia Geisselhofer hat einen Schaden von zumindest drei Millionen Euro angenommen. Alle Angeklagten außer Rathgeber beteuerten ihre Unschuld. Rathgeber wurde zu einem Jahr bedingt verurteilt. Ob ihr Anwalt berufen wird, stand vorerst noch nicht fest. Er hatte drei Tage Bedenkzeit erbeten. Die Verteidiger aller übrigen Angeklagten, es handelt sich um teils hochrangige Mitarbeiter von Stadt und Land Salzburg, haben Berufung wegen Nichtigkeit und Strafe angemeldet.