Koalition einig
Höhere Strafen für Alkoholverkauf an Kinder fix
31.10.2007
Bis zum 16. Lebensjahr darf generell kein Alkohol abgegeben werden, bis zum 18. Lebensjahr keine harten Getränke.
Der Verkauf von Alkoholika an Jugendliche wird jetzt verstärkt bekämpft. Der Ministerrat hat am Mittwoch eine Änderung der Gewerbeordnung beschlossen. Verboten wird damit der Verkauf von Alkoholika an Jugendliche in Supermärkten. Bis zum 16. Lebensjahr darf generell kein Alkohol abgegeben werden, bis zum 18. Lebensjahr keine harten Getränke.
Wirte können Konzession verlieren
Auch für die Gastronomie
wurden härtere Regelungen vereinbart. Sie müssen im Verdachtsfall eine
Ausweispflicht durchführen. Beim erstmaligen Verstoß wird eine Buße von 180
Euro verhängt. Die Höchststrafe liegt bei 3.600 Euro. Im Extremfall kann
sogar ein Entzug der Konzession die Folge sein.
Bundesländer tanzen aus der Reihe
ÖVP-Wirtschaftsminister
Martin Bartenstein appellierte an die Bundesländer. Vier Länder erlauben die
Abgabe von harten Getränken schon ab dem 16. Lebensjahr. Der Minister wünscht
sich eine allgemeine Anpassung auf 18 Jahre.