Mit 1. September
Höhere Strafen für Raser
10.07.2009
Das Verkehrssicherheitspaket umfasst auch härtere Maßnahmen gegen Alkohol am Steuer.
Für Verkehrssünder werden die Zeiten härter: In knapp zwei Wochen tritt das Verkehrssicherheitspaket von Verkehrsministerin Doris Bures (S) in Kraft, das höhere Strafen für Raser und härtere Maßnahmen gegen Alkohol am Steuer vorsieht. Vorgesehen sind zudem verpflichtende Fahrkurse für Mopedlenker mit Praxis im Straßenverkehr. Wer sein Kind nicht ordnungsgemäß im Auto sichert, bekommt künftig Seminare aufgetragen.
Strenge Strafen für Raser
Rasen wird mit September teurer:
Wer abseits der Autobahn mit 30 km/h zu viel erwischt wird, muss mit
mindestens 70 Euro rechnen. Maximal schlägt das Vergehen mit 726 Euro zu
Buche. Bisher gab es keine Untergrenze für dieses Delikt. Wer noch schneller
unterwegs ist (40 km/h zu viel im Ortsgebiet oder 50 km/h zu viel
außerorts), muss zumindest 150 Euro berappen und seinen Schein für zwei
Wochen abgeben.
Auf Autobahnen werden die Verkehrsstrafen zudem erstmals bundesweit vereinheitlicht: Organmandate kosten je nach Schwere der Überschreitung mindestens 20 bis 50 Euro (bei Überschreitungen bis 10 km/h bzw. bei 20 bis 30 km/h zu viel). Anonymverfügungen kosten zumindest 30 Euro (bis zu 10 km/h Überschreitung) bis 60 Euro (20 bis 30 km/h Überschreitung).
Bis zu 3.700 Euro müssen Alko-Lenker zahlen
Teurer werden
auch Alkohol-Vergehen, bei denen ab einem gewissen Beeinträchtigungsgrad
sogenannte Coachings zur Anwendung kommen: Von 0,5 bis 0,79 Promille werden
künftig zwischen 300 und 3.700 Euro fällig (bisher 218 bis 3.633 Euro).
Autofahrer, die mit 0,8 bis 1,19 Promille erwischt werden, müssen ein
Coaching absolvieren. Für diesen Alkoholisierungsgrad wird außerdem die
Mindeststrafe deutlich angehoben. Sie beträgt statt bisher 581 Euro künftig
800 Euro. Die Höchststrafe wird auf bis 3.700 Euro angehoben und ist damit
um 67 Euro teurer.
Wer noch mehr getrunken hat und am Steuer erwischt wird, muss ab Herbst auch mit einem längeren Führerscheinentzug rechnen. Ab 1,6 Promille muss man künftig seinen Schein für ein halbes Jahr abgeben, zwei Monate länger als bisher.
Ausbildung von Moped-Lenkern wird erweitert
Strengere Regeln gibt
es außerdem für Fahrzeuge mit roten Kennzeichen wie Mopeds und Microcars: Um
ein solches Fahrzeug lenken zu können, sind mindestens zwei Stunden
Fahrpraxis im Verkehr und sechs am Übungsplatz sowie sechs Stunden Theorie
inklusive Theorieprüfung notwendig. Bisher sah die Ausbildung für 15-jährige
Mopedlenker nur Fahren am Übungsplatz, nicht aber begleitetes Fahren im
Straßenverkehr vor.
Über 16-jährige Lenker konnten überhaupt ohne Fahrpraxis sofort am Straßenverkehr teilnehmen. Als "ein Teil des Verkehrssicherheitspakets" sei die Änderung essenziell für mehr Sicherheit auf den Straßen, "60 Prozent aller Mopedunfälle passieren Anfängern im ersten halben Jahr - das heißt, es fehlt ihnen an Fahrpraxis." Wer schon bisher den Mopedausweis hat, hat ab September zwei Jahre Zeit, sich eine entsprechende Bestätigung bei der zuständigen Behörde zu holen, ohne Kurse nachholen zu müssen. Führerschein-Inhaber brauchen auch weiterhin keine Mopedausbildung.
Neu ist auch: Wer sein Kind nicht ordentlich mit Kindersitz und entsprechenden Befestigungen schützt, muss künftig Kurse besuchen.
Wunschkennzeichen werden teurer
Mit der Verkehrssicherheit hat
auch zu tun, dass die Wunschkennzeichen teurer werden. Die daraus gewonnenen
Mittel fließen zu einem großen Teil in den Verkehrssicherheitsfonds, der
wegen des Sparpakets der Bundesregierung mit weniger Mitteln ausgestattet
wurde. Aus diesem Topf werden Projekte wie beispielsweise die Schulung von
Kindern finanziert. Taferl nach Maß wie "Karl 1" oder "Oma 5" kosten daher
statt 145 Euro künftig 200 Euro.