32.000 Wähler sind gesetzeswidrig von der Wahl ausgeschlossen.
Am 2. Oktober wird der Bundespräsident erneut gewählt. Nun schlagen Experten Alarm, denn die Anfechtung der FPÖ könnte nicht die letzte gewesen sein. Das zeigt ein Blick auf die Zahl der Wahlberechtigten. 6.382.507 Personen dürfen zur Urne schreiten, allerdings sind davon bereits 32.000 Wahlberechtigte ausgeschlossen. Der Grund: Das Innenministerium hat festgelegt, dass nur jene wählen dürfen, die bei der Stichwahl im Mai bereits wählen durften. Soll heißen, dass Jugendliche, die inzwischen das wahlfähige Alter von 16 Jahren erreicht haben, ihre Stimme am 2. Oktober nicht abgeben dürfen.
Grund für Anfechtung
Für Experten ein Skandal. Vor allem, wenn man bedenkt, dass die Zahl der Wähler ohnehin schrumpft, da mehrere Personen versterben werden. Zwischen der ersten Stichwahl und der Neuwahl liegt ein halbes Jahr. Statistisch gesehen sterben in diesem Zeitraum rund 34.000 Wähler. 32.000 würden hingegen hinzukommen, diese werden aber bei dieser Wahl nicht berücksichtigt. Für Verfassungsexperten ein Grund zur Anfechtung. Sollte die Wahl also erneut knapp ausgehen, könnte uns eine weitere Anfechtung des Ergebnisses blühen.
VIDEO: Sondersendung zur Neuwahl