Schadenersatz

Hofburg-Wahl: FPÖ will 3,4 Mio. Euro zurück

27.03.2019

FPÖ will Entschädigung für Aufhebung und Verschiebung

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© Kernmayer
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Rund eine Woche vor Beginn des von der FPÖ angestrengten Schadenersatz-Prozesses gegen die Republik wegen der aufgehobenen Bundespräsidentenwahl hat die FPÖ eine genauere Erläuterung der Klage veröffentlicht. Die geforderte Summe von 3,4 Mio. Euro setzt sich demnach jeweils etwa zur Hälfte aus Wahlkampfkosten für die aufgehobene Stichwahl im Mai und für die verschobene Wiederholung zusammen.
 
"Die Bundespartei und die Landesparteien der FPÖ verlangen den Ersatz dieses Schadens von der Republik Österreich, weil er durch rechtswidriges Handeln von Organen der Republik Österreich im Bereich der Wahlbehörden und des Bundesministeriums für Inneres verursacht wurde", heißt es in einer Pressemitteilung der Kanzlei Böhmdorfer Schender, die die FPÖ vertritt.
 
Insgesamt acht Mio. Euro hat die FPÖ in den gescheiterten Wahlkampf ihres Präsidentschaftskandidaten Norbert Hofer investiert. Einen Teil, nämlich 3,4 Mio. Euro an "frustrierten Kosten", also durch das Verhalten eines anderen nutzlos gewordene Aufwendungen, verlangt sie nun zurück.
 
Rund die Hälfte der Summe, nämlich 1,65 Mio. Euro, sind laut der Aussendung Wahlkampfkosten für die Stichwahl am 22. Mai 2016, die vom Verfassungsgerichtshof aufgehoben wurde. Weitere 1,75 Mio. Euro wollen die Freiheitlichen für die für 2. Oktober angesetzte Wiederholung der Wahl zurück, die dann wegen schadhafter Wahlkarten verschoben werden musste.
 
Dabei handle es sich um Kosten, die nur wegen der beiden geplanten Wahltermine aufgewendet wurden, also etwa Werbebroschüren, die auf die beiden Wahltermine zugeschnitten wurden. "Jeder einzelne Cent ist durch eine Rechnung belegt", betonte FP-Anwalt Dieter Böhmdorfer gegenüber der APA. An den Ausgaben könne es keinen Zweifel geben.
 
Begründet wird die Klage unter anderem damit, dass der Schutz des Rechts der Kandidaten, in ordnungsgemäßer Wahl gewählt zu werden, verletzt worden sei. "Die festgestellte Verletzung der diesen Schutz garantierenden Gesetze ist Grundlage für die Geltendmachung des entstandenen Vermögensschadens", heißt es in der Presseinformation.
 

"Beispiellose Missachtung"

"Durch die beispiellose Missachtung der ein korrektes Wahlgeschehen regelnden Bestimmungen und die Vernachlässigung von Kontroll- und Überwachungspflichten wurde nicht nur ein demokratischer Grundwert verletzt, sondern auch für den Wahlwerber und die diesen unterstützende Partei ein enormer finanzieller Schaden verursacht", argumentiert die FPÖ. Warum die FPÖ und nicht Hofer selbst klagt, wird damit begründet, dass sich der Schaden von Hofer auf die ihn unterstützende Partei verlagert habe.
 
Der Vertreter der Republik, der Präsident der Finanzprokuratur Wolfgang Peschorn, wollte sich gegenüber der APA vorerst nicht dazu äußern. Der Prozess startet am 5. April am Wiener Landesgericht für Zivilrechtssachen.
 
Der Wahlkampf zur Bundespräsidentenwahl dauerte fast ein Jahr. Der erste Wahlgang erfolgte im April, im Mai kam es dann zur Stichwahl zwischen Norbert Hofer und Alexander Van der Bellen, die der frühere Grünen-Chef ganz knapp gewann. Die FPÖ brachte die Stichwahl damals wegen Unregelmäßigkeiten seitens der Wahlbehörden vor den Verfassungsgerichtshof, der die Wahl aufhob. Die Wiederholung war für 2. Oktober angesetzt, wurde aber wegen Problemen mit dem Klebstoff auf den Wahlkarten auf Dezember verschoben.
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