Hofburgwahl

Wahlberechtigte werden nicht mehr nach Geschlecht getrennt

21.09.2022

Frauen dürften auch bei der heurigen Bundespräsidentenwahl den etwas größeren Teil der Wahlberechtigten ausmachen.

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 Genau erfahren wird man das allerdings nicht mehr. Mit dem Wahlrechtsänderungsgesetz 2022 wurde die Aufteilung nach "Frauen" und "Männern" gestrichen. Somit bietet die Tabelle des Innenministeriums nur noch die regionale Aufschlüsselung (Länder, Gemeinden) und die Information, wie viele Wahlberechtigte einen Wohnsitz im Ausland haben.

Mit der Wahlrechtsänderung wurde sichergestellt, dass auch Menschen, die sich keinem Geschlecht eindeutig zugehörig fühlen bzw. dieses nicht angeben wollen, weiterhin an Wahlen teilnehmen können. Im Bundespräsidentenwahlgesetz, der Nationalrats-Wahlordnung und anderen Wahlgesetzen wurde "Frauen" und "Männer" durch "Personen" ersetzt - und die bisherige Vorgabe gestrichen, dass Wahlberechtigte nach "Frauen" und "Männern" getrennt zu erfassen und mitzuteilen sind. In Kraft getreten ist diese Änderung mit Juli, bei der jetzigen Hofburg-Wahl kam sie erstmals zur Anwendung.

So finden sich in der Datei des Innenministeriums nur 6.362.681 Wahlberechtigte (vorläufige Zahl), aufgeschlüsselt auf Gemeinden und Länder - und nur noch eine weitere Spalte "davon mit Wohnsitz im Ausland", was auf österreichweit 60.415 zutrifft. Bei der Wahl 2013 hatte man noch erfahren, dass 3,301.613 Frauen und 3,080.871 Männer wahlberechtigt waren - und somit die Entscheidung zu 51,7 Prozent in weiblicher Hand lag.

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