Das Team von Nobert Hofer verschickte Massen-Mails an Auslandsösterreicher.
Der Wahlkampf geht ins heiß umkämpfte Finish – jetzt werden die letzten wohl entscheidenden Wählerstimmen mobilisiert. Dabei geht es auch um die Auslandsösterreicher. So knapp wie das Rennen im Moment steht, könnten sie das berühmte Zünglein an der Waage sein. Das hat jetzt offenbar auch die FPÖ verstanden und verschickt offenbar massenweise Hofer-Briefe an private E-Mail-Konten von Auslandsösterreichern.
Diese unerwünschte Werbung von Norbert Hofer hat mehrere Auslandsösterreicher verärgert. Der freiheitliche Präsidentschaftskandidat hatte sich via E-Mail an die Wählergruppe gewandt, was zu Kritik wegen möglicher Datenweitergabe führte. Laut Innenministerium sollen die Adressen legal aus der allen Parteien zugänglichen Wählerevidenz stammen. Allerdings sind solche Massen-Mails laut Gesetz verboten.
Hofer-Brief sorgt für Kopfschütteln
In dem Schreiben, über das die "Presse" in ihrer Online-Ausgabe berichtetet, versichert Hofer den Auslandsösterreichern, er habe ihnen "niemals ihr Wahlrecht" entziehen wollen. Die Interpretation "etlicher Medien", er sei für die Abschaffung der Briefwahl, sei falsch. Die im Ausland lebenden Österreicher seien "eine einzigartige Visitenkarte unseres wunderbaren Landes". Am Schluss des Briefes bittet der freiheitliche Kandidat "um Ihre Unterstützung meiner Ideen und Vorschläge".
Daten stammen aus der Wählerevidenz
Hatten mehrere Mail-Empfänger zuerst das Außenamt unter Verdacht, ihre Adressen weitergegeben zu haben, klärte man dort auf, die Daten stammten aus der Wählerevidenz. Jede Gemeinde ist verpflichtet, ihre automatisierten Daten aus dem Wählerverzeichnis an das Innenministerium weiterzugeben. Die derzeit 400.000 Auslandsösterreicher müssen daher in einer Gemeinde registriert sein. Als Kontaktadresse geben viele davon ihre E-Mail-Adresse an.
Nicht der erste Fall
Dennoch könnte das Massen-Mail Hofer Probleme machen - sofern es an mehr als 50 Empfänger und ohne deren Einwilligung gerichtet ist. Laut Telekommunikationsgesetz wäre dies ein Verwaltungsdelikt. Zuletzt hatten sich die NEOS Probleme eingehandelt, nachdem sie eine Massen-SMS am Wiener Wahlsonntag verschickt hatten. Ein Verfahren gegen den Abgeordneten Marcus Franz wegen einer parlamentsinternen Massenmail scheiterte zuletzt an dessen Immunität.
Hofer-Team verteidigt Massen-Mail
Bei der FPÖ herrscht eine andere Rechtsauffassung. Hofers Wahlkampfmanager bestätigte gegenüber der APA, dass die Daten aus der Wählerevidenz stammten, die man aus dem Innenministerium erhalten habe. Und weiter: "Die Verwendung dieser Daten zur Wählerinformation ist - laut den uns erteilten Rechtsauskünften - zulässig." Diese Information gehe auch an all jene Empfänger, die laut Paragraf 25 des Datenschutzgesetzes ("Pflicht zur Offenlegung der Identität des Auftraggebers") Auskunft begehren.
VdB-Team verzichtet auf Massen-Mails
Im Team von Hofers Gegenkandidaten Alexander Van der Bellen versicherte man indes der APA, dass man keine derartigen Massen-Mails ungefragt verschicke. Dies sei auch in den eigenen Datenschutz-Richtlinien gewährleistet. Elektronische Post bekomme man nur dann, wenn man ausdrücklich sein Einverständnis ausdrücke. Allerdings hätte es am Mittwoch mehr als 100 Beschwerden von Auslandsösterreichern in Van der Bellens Büro gegeben - wegen der Hofer-Mails.