Erst kürzlich wurde die Strafe von fünf auf vier Jahre Haft reduziert. Nun macht aber die Anklagebehörde zwei Bücher zum Prozessgegenstand.
Der Holocaust-Leugner Gerd Honsik muss sich am 20. Juli neuerlich wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung vor einem Wiener Schwurgericht verantworten. Das kommt insofern überraschend, als der mittlerweile 68-Jährige erst im April 2009 für zahlreiche, im Zeitraum 1997 bis 2003 von ihm veröffentlichte Ausgaben der Zeitschrift "Halt!" im Wiener Straflandesgericht schuldig erkannt wurde. Weil aber das Wiener Oberlandesgericht (OLG) vor vier Monaten die dafür verhängte Strafe von fünf auf vier Jahre Haft reduziert hat, macht die Anklagebehörde nun zwei Bücher Honsiks zum Prozessgegenstand.
"Der Juden Drittes Reich"
Nach Ansicht der
Anklagebehörde erfüllen die inkriminierten Werke "Schelm und Scheusal" und
"Der Juden Drittes Reich" eindeutig den Tatbestand des § 3g Verbotsgesetzes.
Sie waren bereits Inhalt der Anklage im vorangegangen Prozess, wurden damals
jedoch zur Vermeidung von Verfahrensverzögerungen ausgeschieden. Im Hinblick
auf die Honsik zuteilgewordene Strafmilderung beharrt die Staatsanwaltschaft
jetzt auf einer separaten Verhandlung, in der es ausschließlich um die
beiden Bücher geht, von denen eines ob des offensichtlichen Erfolgs in
revisionistischen Kreisen vor wenigen Jahren von einem spanischen Verlag neu
aufgelegt wurde.
Anklage glaubt an Zusatzstrafe
"Wir gehen von der Verhängung
einer Zusatzstrafe aus", sagt Thomas Vecsey, der Sprecher der
Anklagebehörde. Da das Gericht aus rechtlichen Gründen jedoch auf das seit
Anfang März rechtskräftige Urteil bedacht zu nehmen hat, wäre es aber
theoretisch möglich, dass selbst bei einem Schuldspruch keine Strafe
ausgesprochen wird. Das ist dann der Fall, wenn das Schwurgericht zur
Überzeugung gelangt, dass für die beiden Bücher und die "Halt!"-Ausgaben
eine vierjährige Freiheitrsstrafe ausreicht.
15 Jahre unbehelligt in Spanien
Honsik war bereits im Jahr 1992
auf Basis seines Buchs "Freispruch für Hitler?" von Wiener Geschworenen
wegen Wiederbetätigung zu eineinhalb Jahren unbedingt verurteilt worden.
Statt die Strafe anzutreten, setzte er sich während des offenen
Rechtsmittelverfahrens nach Spanien ab. Dort blieb er 15 Jahre unbehelligt
und festigte weiter seinen Ruf als führender Publizist der rechten Szene,
indem er in seiner Zeitschrift "Halt!" weiter nationalsozialistisches
Gedankengut verbreitete, die Existenz von Gaskammern infrage stellte und den
Holocaust bezweifelte. Im August 2007 wurde er mit europäischem Haftbefehl
bei Malaga festgenommen, ausgeliefert und - nach Verbüßung seiner offenen
Strafe - für sein "Wirken" in Spanien neuerlich angeklagt.