Die ÖVP hat sich gegen den Willen der SPÖ durchgesetzt. Die Partnerschaft für Homosexuelle wird auf der BH oder am Magistrat registriert.
Die Regierung hat sich darauf geeinigt, dass die eingetragene Partnerschaft für Homosexuelle nicht am Standesamt möglich sein wird. ÖVP-Vizekanzler Josef Pröll sieht in diesem Kompromiss eine Lösung, die "von den meisten" innerhalb seiner Partei "mitgetragen werden kann". Lange sei das Thema ein "No Go" in Teilen der Volkspartei gewesen, in den vergangenen Jahren sei die ÖVP aber einen "sehr weiten Weg gegangen", so Pröll. SPÖ-Bundeskanzler Werner Faymann lobte die inhaltlichen Verbesserungen, betonte aber auch, dass die SPÖ weiterhin für das Standesamt eintrete.
Laden Sie sich hier das Eingetragene-Partnerschafts-Gesetz (EPG) und die Erläuterungen herunter.
BH oder Magistrat
Die Frage, bei welcher Behörde die
Partnerschaft eingetragen wird, war bis zuletzt ein Knackpunkt zwischen den
Regierungsparteien. Nach stundenlangen Verhandlungen hat sich nun die ÖVP
durchgesetzt: die Eintragung findet nicht am Standesamt sondern bei der
Bezirkshauptmannschaft beziehungsweise beim Magistrat statt.
In der ÖVP "nicht mehrheitsfähig"
"Wir
haben eine sachliche Lösung gesucht und das sind die
Bezirksverwaltungsbehörden", erklärte ÖVP-Innenministerin Maria
Fekter. Sonst hätte jeder Bürgermeister ein eigenes Register führen müssen,
und das sei "nicht gerechtfertigt". Im Übrigen sei das Standesamt
innerhalb der ÖVP "nicht mehrheitsfähig".
"Verhandlungskrimi"
Froh über den Kompromiss zeigte
sich die ÖVP-Justizministerin Claudia Bandion-Ortner. Es habe sich um einen "Verhandlungskrimi"
gehandelt, letztendlich habe man aber in vielen Bereichen eine
Gleichstellung erreicht. So erhalten homosexuelle Paare etwa
pensionsrechtliche Ansprüche, aber auch Beistands- oder Unterhaltspflichten.
Adoptionen oder künstliche Befruchtungen sind laut Bandion-Ortner nicht
möglich. Der Name des Partners werde nicht automatisch geändert, die
Möglichkeit bestehe aber.
Gilt nicht für Heterosexuelle
Bandion-Ortner stellte klar,
dass es sich bei der eingetragenen Partnerschaft nicht um eine "Ehe-Light"
handle, heterosexuelle Paare sind also von der neuen Regelung
ausgeschlossen. Die Justizministerin ist überzeugt, dass diese
Vorgehensweise rechtlich haltbar ist.
Heinisch-Hosek unzufrieden
Weniger zufrieden als die
ÖVP-Ministerinnen war SPÖ-Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek, die
stets für das Standesamt eingetreten war. Den Kompromiss sehe sie einerseits
mit einem lachenden Auge, da man sich bei der Gleichstellung Homosexueller
nun endlich im europäischen Mittelfeld befinde. Mit einem weinenden Auge
allerdings sehe sie die Tatsache, dass eine Eintragung am Standesamt nicht
möglich war. Die Gleichstellung mit heterosexuellen Paaren sei nach wie vor
ihr Ziel, weil es sich bei der nunmehrigen Lösung um ein "unvollendetes
Werk" handle.