Es gebe keine sachliche Rechtfertigung für Verbot der Fremdkindadoption.
Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat das Adoptionsverbot für homosexuelle Paare aufgehoben. Das hat Präsident Gerhart Holzinger am Mittwoch bekannt gegeben. Homosexuelle dürfen seit 2013 zwar die leiblichen Kinder eines der beiden Partner adoptieren, die gemeinsame Adoption fremder Kinder ist ihnen jedoch untersagt. Dies wurde nun gekippt. Die Reparaturfrist läuft bis 31. Dezember.
Die Begründung
Die Aufhebung begründete Holzinger damit, "dass es keine sachliche Rechtfertigung für eine ausschließlich nach der sexuellen Orientierung ausgerichtete differenzierende Regelung gibt". Grundlage für die Aufhebung war das in der Europäische Menschenrechtskonvention geregelte Recht auf Privat- und Familienleben (Artikel 8). Dieses begründet zwar kein Recht auf Adoption. Wenn es ein derartiges Recht gibt, müsse das aber diskriminierungsfrei geregelt werden, so Holzinger.
Die Möglichkeit für Homosexuelle, das leibliche Kind eines der beiden Partner zu adoptieren ("Stiefkindadoption") wurde 2013 geschaffen, nachdem der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) Österreich wegen des Verbots verurteilt hatte. Die SPÖ forderte seither zwar auch die Möglichkeit der "Fremdkindadoption" für Homosexuelle, die ÖVP lehnte das jedoch bisher ab.