Der 67-jährige Holocaust-Leugner nahm ausführlich zur Anklage Stellung. Er gewährte zudem einen tiefen Einblick in seine Gesinnung.
Im Wiener Straflandesgericht ist am Freitag der Prozess gegen den Holocaust-Leugner Gerd Honsik fortgesetzt worden. Der 67-Jährige, dem nationalsozialistische Wiederbetätigung vorgeworfen wird, nahm ausführlich zu den über zwei Dutzend Anklagepunkten Stellung. Aus seiner Gesinnung machte er dabei kein Hehl: Das Verbotsgesetz zwinge ihn "nicht dazu, an die sechs Millionen vernichteten Juden zu glauben", gab er beispielsweise zu Protokoll. Er sei ja "kein Täter".
Führender Publizist der rechten Szene
Honsik war bereits im
Jahr 1992 auf Basis seines Buchs "Freispruch für Hitler?" von
Wiener Geschworenen wegen Wiederbetätigung zu eineinhalb Jahren unbedingter
Haft verurteilt worden. Statt die Strafe anzutreten, hatte er sich während
des offenen Rechtsmittelverfahrens nach Spanien abgesetzt, wo er 15 Jahre
unbehelligt blieb. Das selbst gewählte Exil nützte er laut Anklagebehörde,
um seinen Ruf als führender Publizist der rechten Szene zu festigen, indem
er weiter seine Zeitschrift "Halt!" und zwei Bücher herausgab.
Zu jeder inkriminierten Passage wollte sich der Angeklagte nun verteidigen, wobei ihn sein Anwalt Herbert Schaller tatkräftig unterstützte. Schaller gab unter anderem zu bedenken, die "deutsche Justiz" habe mittlerweile festgestellt, "dass es die Gaskammern so nicht gegeben hat."
"Rekonstruktionen" im KZ Mauthausen
Honsik wiederum
behauptete, im Konzentrationslager Mauthausen wären "im Nachhinein
Rekonstruktionen" vorgenommen worden. Man habe "das jüdische
Verfolgungsschicksal missbraucht, um eine gewisse Propaganda zu betreiben".
"Als Historiker sind sie eine absolute Null", warf daraufhin
Richter Andreas Böhm ein.
Honsik ließ sich davon nicht beirren. Er erläuterte, warum er seit 1994 die Existenz der Gaskammern nicht mehr "total" bestreite. Im selben Atemzug kündigte er allerdings "Beweise" an, denen zufolge die Vernichtung in Auschwitz "außerhalb des Lagers, in kürzlich entdeckten Räumlichkeiten im Wald" erfolgt sei.
"Keine Beweise"
Noch im Jahr 1991 - und damit 46 Jahre
nach Kriegsende - hatte Honsik in seiner Zeitschrift die Massenvernichtung
in Auschwitz "kranken Hirnen der alliierten Propaganda"
zugeschrieben. Damit konfrontiert, stellte er nun fest: "Ich habe fest
geglaubt, dass es die Vernichtung der Juden in den Gaskammern nicht gegeben
hat." Geleugnet habe er diese jedoch nicht. Falls sich dennoch "jemand
darüber gekränkt hat, bedaure er das", so Honsik. Er habe
sich damals "in voller Euphorie" befunden, weil ein Wiener
Zeitgeschichtler, der im Gerichtsauftrag ein Gutachten über die Existenz von
Gaskammern erstellen sollte, "keine Beweise" geliefert hätte.
Bücher nicht mehr Verfahrensthema
Der Prozess wird
möglicherweise schon kommenden Montag zu Ende gehen. Der Geschworenensenat
hat zur Vermeidung von Verfahrensverzögerungen entschieden, dass nur mehr im
Zeitraum 1987 bis 2003 erschienene Ausgaben der von Honsik herausgegebenen
Zeitschrift "Halt!" prozessgegenständlich sind.
Die ebenfalls inkriminierten Bücher "Schelm und Scheusal" sowie "Der Juden Drittes Reich" wurden ausgeschieden. Diese Werke werden zu einem späteren Zeitpunkt in einem separaten Verfahren gemeinsam mit Veröffentlichungen Honsiks im Internet behandelt, sofern die Staatsanwaltschaft auf der weiteren Verfolgung besteht.
Urteil am Montag erwartet
Der Anwalt des Angeklagten, Herbert
Schaller, dürfte am Montag zahlreiche Beweisanträge einbringen. Sollte
diesen nicht stattgegeben werden, würden sich die Geschworenen nach den
Schlussworten von Staatsanwalt und Verteidiger zur Beratung über die
Schuldfrage zurückziehen. Mit dem Urteil wäre im Hinblick auf den
umfangreichen Fragenkatalog wohl erst in den Abendstunden zu rechnen.