Gerd Honsik ist am Montagabend im Wiener Landesgericht von einem Schwursenat der Wiederbetätigung schuldig gesprochen worden.
Ein Schwursenat unter dem Vorsitz von Richter Andreas Böhm hat am Montagabend im Wiener Landesgericht den mutmaßlichen Holocaust-Leugner Gerd Honsik der Wiederbetätigung schuldig gesprochen. Für die Verurteilung nach dem Paragrafen 3g Verbotsgesetz erhielt Honsik fünf Jahre Haft. Die Geschworenen befanden den Angeklagten in allen 21 an sie gerichteten Fragen für schuldig. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Berufung
Honsik meldete umgehend Nichtigkeitsbeschwerde und
Berufung an, Staatsanwalt Stefan Apostol will gegen das Strafmaß berufen.
Neben den fünf Jahren Haft wurde Honsik auch zum Kostenersatz verurteilt.
Außerdem wurden die betreffenden Ausgaben des von ihm herausgegebenen
Blattes "Halt" eingezogen. In seiner Urteilsbegründung führte Böhm die
Vorverurteilungen sowie das "massiv einschlägige Vorleben" Honsiks als
erschwerend an. Dieser habe unter anderem wiederholt den Staat verächtlich
gemacht und auch nach seiner Flucht nach Spanien sein Verhalten "ungerührt
fortgesetzt".
Ausgeliefert
Honsik war bereits im Jahr 1992 auf Basis seines
Buchs "Freispruch für Hitler?" von Wiener Geschworenen wegen
Wiederbetätigung zu eineinhalb Jahren unbedingter Haft verurteilt worden.
Statt die Strafe anzutreten, setzte er sich während des offenen
Rechtsmittelverfahrens nach Spanien ab, wo er 15 Jahre unbehelligt blieb und
- so der Vorwurf der Anklagebehörde - weiter seinen Ruf als führender
Publizist der rechten Szene gefestigt haben soll, indem er in seiner
Zeitschrift "Halt" weiter nationalsozialistisches Gedankengut verbreitete.
Der Tatzeitraum erstreckt sich von 1987 bis 2003. Honsik war im August 2007
bei Malaga festgenommen und ausgeliefert worden.
Gaskammern bezweifelt
Beim Prozess am Montag - es war der dritte
Verhandlungstag des Verfahrens - hatte Honsik vorübergehend die Beherrschung
verloren. Zahlreiche Beweisanträge von Honsiks Verteidiger Herbert Schaller,
gegen den ebenfalls ein Verfahren läuft, wies der Senat zurück. Für
Aufregung sorgte auch Schallers rund einstündiges Plädoyer.
Dieser meinte, es hätten "feine und anständige Ausländer" als erste die Existenz der Gaskammern bezweifelt. "Herr Verteidiger, leugnen Sie jetzt schon wieder die Existenz der Gaskammern?" fragte ihn daraufhin Böhm. "Nein, ich leugne gar nichts, ich bin nur ein Organ der Rechtspflege. Ich identifiziere mich mit gar nichts, was der Herr Honsik gesagt hat", replizierte Schaller. Aber: "Wahrheit muss Wahrheit bleiben." Daraufhin ließ der Richter zu Protokoll geben: "Festgehalten wird, dass der Verteidiger die Existenz der Gaskammern bezweifelt oder Personen zitiert, welche die Existenz der Gaskammern bezweifeln."
Weitere Verfahren geprüft
Der Staatsanwalt sagte, es werde
zu prüfen sein, ob gegen Schaller im Zusammenhang mit diesen Aussagen ein
weiteres Verfahren zu eröffnen sei. Kenner der rechtsextremen Szene nannten
die Aussagen nicht neu, es handle sich um eine Taktik, die Schaller zuvor
schon immer wieder angewandt habe.