"Shut down Nazis"
Horst Jakob Rosenkranz: Peinliches Urteil
19.04.2010
Horst Jakob Rosenkranz darf derzeit per Gerichtsentscheid nicht behaupten, die Grünen hätten zur Tötung von Nazis aufgerufen.
Die Causa ist nicht unkompliziert – gleichwohl aber peinlich für den Ehemann von FPÖ-Präsidentschaftskandidatin Barbara Rosenkranz, Horst Jakob Rosenkranz. In seiner rechts-rechten Zeitschrift „Fakten“ war den Grünen im September 2009 vorgeworfen worden, sie hätten „öffentlich zum Mord“ aufgerufen.
„Shut down Nazis“ auf grünem T-Shirt.
Tatsächlich
hatte ein Grüner im AK-Wahlkampf 2009 ein T-Shirt mit der Aufschrift „Shut
down Nazis“ getragen. Was wörtlich übersetzt „Nazis herunterfahren“ (wie
einen Computer) oder „Nazis ausschalten“ heißt. Auf dem T-Shirt war deshalb
auch ein Computer abgebildet.
Kein gutes Englisch.
Rosenkranz dürfte „shut down“ mit „shoot
down“ (niederschießen) verwechselt haben. Peinlich, denn die IG Kultur
erwirkte als Medieneigentümer des Fotos wenige Tage nach der Publikation des
Artikels beim Landesgericht Korneuburg eine einstweilige Verfügung gegen
die Horst-Jakob-Rosenkranz-Partei „Kritische Demokraten – KD“: „Der Vorwurf,
der T-Shirt-Träger rufe zum Mord an Andersdenkenden auf, ist – wie sogar von
der Beklagten (Partei, Anm.) zugegeben – falsch. Nazis auszuschalten ist
demgegenüber nicht gleichwertig und in strafrechtlicher Sicht schon aufgrund
des Verbotsgesetzes ausdrücklich angeordnet.“
Einsetzen für Belange der Nazis.
Und nicht nur das: So
heißt es in der Verfügung, es bleibe „dahingestellt, dass sich die beklagte
Partei“ – also die „Kritischen Demokraten“ – „offenbar sehr für die Belange
von Nazis einsetzt“. Horst Jakob Rosenkranz hat beim Oberlandesgericht
Revision gegen die Verfügung eingebracht.