EU-Parlament

HP Martin: Immunitäts-Antrag eingelangt

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Über die Auslieferung des Aufdeckers wird wohl im Juni entschieden.

Im EU-Parlament ist am Freitag der Antrag der Staatsanwaltschaft Wien auf Aufhebung der parlamentarischen Immunität des Europaabgeordneten Hans-Peter Martin eingetroffen. Dies wurde in EU-Kreisen bestätigt. Weitere Ermittlungen in Österreich gegen Martin können nur durchgeführt werden, wenn die Immunität des Abgeordneten aufgehoben wird.

Entscheidung wohl erst im Juni
Zuständig dafür ist der Rechtsausschuss des Europaparlaments unter Führung des CDU-Abgeordneten Klaus-Heiner Lehne, der die Causa nicht öffentlich behandeln wird. Immunitätsangelegenheiten finden als eine von wenigen Materien üblicherweise hinter verschlossenen Türen statt. Offiziell ist die nächste Sitzung des Immunitätsausschusses aber erst am 23. Mai anberaumt. Der Ausschuss müsste den Fall aufnehmen und auch Martin Gelegenheit zur Sachverhaltsdarstellung geben. Der Rechtsausschuss gibt dann eine Empfehlung ab, über die das Plenum des EU-Parlaments abstimmt. Geht man vom Fristenlauf aus, dürfte eine Entscheidung über die Aufhebung der Immunität Martins frühestens in der Juni-Sitzung des EU-Parlaments erfolgen.

Schwere Vorwürfe von Ehrenhauser
Ins Rollen gebracht hatte die Causa der inzwischen von Martin im Unfrieden geschiedene frühere Mitkollege Martin Ehrenhauser. Der EU-Abgeordnete und frühere Büroleiter der "Liste Martin", Ehrenhauser, hatte Martin bei der Staatsanwaltschaft wegen Verdachts auf "Schweren Betrug", "Untreue" und "Förderungsmissbrauch" angezeigt. Ehrenhauser wirft Martin vor, aus der Wahlkampfkosten-Rückerstattung "eine Million Euro Steuergeld abgezweigt" zu haben. Martin bestreitet die Vorwürfe. Seitdem gibt es fast täglich gegenseitige Anschuldigungen, Ehrenhauser forderte Martin bereits mehrmals zum Rücktritt auf, Martin wiederum kündigte eine Anzeige bei der EU-Betrugsbekämpfungsbehörde OLAF gegen Ehrenhauser wegen des Verdachts missbräuchlicher Verwendung von EU-Geldern an.

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