Angehörigenregress

Hundstorfer kneift vor der Steiermark

01.02.2011

Der steirische Sonderweg bei der Mindetsicherung sorgte zuvor für Ärger.

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Obwohl sich der steirische Landtag entgegen der Bund-Länder-Vereinbarung zur Einführung eines Angehörigenregresses im Zusammenhang mit der Mindestsicherung entschlossen hat, akzeptiert Sozialminister Rudolf Hundstorfer (S) die Vorgangsweise der steirischen Landesregierung. Im steirischen Gesetz würden sich auch ein paar Pluspunkte finden, meinte Hundstorfer am Dienstag vor dem Ministerrat. Zugestimmt wird dem Gesetz allerdings nicht.

Kein Einspruch
Hundstorfer hatte sich zuletzt verärgert gezeigt, dass die Steirer die 15a-Vereinbarung nicht einhalten. Mitte Jänner hatte er gemeint: "Leise werde ich das nicht zur Kenntnis nehmen können." Die Bundesregierung legt am Dienstag zwar keinen Einspruch gegen die steirische Vorlage ein, stimmt allerdings auch nicht zu, womit das Gesetz erst acht Wochen später in Kraft treten kann.

Hundstorfer sieht Pluspunkte
Gefragt, warum er keinen Einspruch einbringt, erklärte Hundstorfer, die steirischen Koalitionsparteien hätten sich auf etwas geeinigt. Darin würden sich auch ein paar Pluspunkte finden, etwa dass für Kinder eine 14-malige Auszahlung vorgesehen sei. Zum Regress führe außerdem erst ein kompliziertes Verfahren. Glücklich zeigte sich der Sozialminister mit der steirischen Vorgangsweise allerdings nicht.

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