Der Ministerrat hat ein Reform von Sozialminister Hundstorfer beschlossen, die ein strengeres Vorgehen in Sachen Ausgleichszulage beinhaltet.
Unberechtigtem Pensionsbezug wird der Kampf angesagt. Im Ministerrat wurde ein Sozialrechtsänderungsgesetz beschlossen, das Missbrauch bei der Ausgleichszulage den Riegel vorschieben soll. Konkret geht es um Personen, die diese so genannte Mindestpension konsumieren, obwohl sie nicht in Österreich ansässig sind.
Es geht um 733 Euro
Die Ausgleichszulage beträgt derzeit 733
Euro. Wer berechtigt ist, eine Pension zu beziehen, bekommt mindestens diese
Summe, wenn er nicht über entsprechende Nebeneinkünfte verfügt bzw. der
Partner nicht eine hohe Pension bezieht. Allerdings wird die Leistung nur
dann gewährt, wenn die Person nachweislich in Österreich aufhältig ist.
Verfahren + Barzahlung
Nun soll schärfer gegen Pensionisten
vorgegangen werden, wenn der Verdacht besteht, dass diese ihren Wohnsitz in
Österreich nur vortäuschen. Bestehen begründete Zweifel, müssen diese
Personen im Rahmen eines Verwaltungsverfahrens ihren Aufenthalt selbst
beweisen. Die Versicherungsträger überweisen die Ausgleichszulage dann auch
nicht mehr automatisch sondern zahlen bar auf die Hand aus. Schließlich
holen die Träger künftig die für die Gewährung der Leistung erforderlichen
Angaben jährlich und nicht wie bisher alle drei Jahre ein.
Diese Regelung gilt übrigens sowohl für In- als auch für Ausländer. Bei beiden Gruppen gibt es immer wieder Verdachtsfälle, also Österreicher, die in ein Nachbarland beispielsweise wegen der dort günstigeren Lebenserhaltungskosten ziehen oder aber auch Ausländer, die im Ruhestand wieder in ihre Heimat zurückkehren.