Sozialversicherung

Hundstorfers Pensions-Entwurf verrissen

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Sozialversicherungsträger hegen Bedenken wegen Verfassungskonformität.

Ungewöhnlich heftig kritisiert der Hauptverband der Sozialversicherungsträger die Pensionspläne von Sozialminister Rudolf Hundstorfer (S) im Rahmen der Budgetbegleitgesetze. In der Begutachtungsstellungnahme des Dachs der Kassen werden etliche Verfassungsbedenken erhoben und bei der Hacklerregelung für Frauen auch die Europarechtskonformität in Frage gestellt. Schon das Finanzministerium hatte (freilich aus Kostengründen) vor allem Hundstorfers Vorhaben bei Hacklerregelung und Invaliditätspension zurückgewiesen,

Rechtskonformität
Auch der Hauptverband wendet sich entschieden gegen die unbefristete Verlängerung der Hacklerregelung. Die de facto dauerrechtliche Verankerung sei abzulehnen, heißt es in der Begutachtungsstellungnahme. Denn die begünstigte Langzeitversichertenregelung würde erst 2065 auslaufen. Zudem leiten die Experten des Hauptverbands aus einigen offenbar unklaren Gesetzesformulierungen die Möglichkeit für einzelne Jahrgänge ab, überhaupt auch künftig abschlagsfrei in den Ruhestand zu kommen.

Verfassungsbedenken
Ein verfassungsrechtliches Problem sieht die Sozialversicherung beim Nachkauf von Schul- und Hochschulzeiten. Die Verteuerung von Mittelschulzeiten auf das Dreifache und von Hochschulzeiten um 50 Prozent ohne Ubergangszeitraum entspreche "wohl eher nicht" den bisherigen Prüfungsmaßstäben des Verfassungsgerichtshofs.

Den raschen Übergang bekrittelt der Hauptverband auch bezüglich der Ausbildungszeiten in der Landwirtschaft, die künftig kostenpflichtig sind. Die Einführung einer Beitragspflicht für derartige Versicherungszeiten erscheine zudem zwar grundsätzlich berechtigt, allerdings der Betrag von 156,29 Euro im Vergleich zum Einkaufsbetrag für Studienzeiten mit 957,60 Euro deutlich zu niedrig und daher unter dem Gesichtspunkt des Gleichheitsgrundsatzes höchst problematisch.

Widerstand
Wenig überraschend ebenfalls auf Widerstand stößt die flotte Anhebung des Beitragssatzes in der gewerblichen Sozialversicherung von 16,25 auf 17,5 Prozent. Diese Maßnahme dürfte gegen die Prüfkriterien verstoßen, die der VfGH für den Vertrauensschutz bei sozialrechtlichen Änderungen entwickelt habe, glaubt man im Hauptverband. Bei den Landwirten wird der Beitragssatz bis 2014 in Etappen von 15 auf 16 Prozent angehoben. Dies erscheint der Sozialversicherung wirtschaftlich für viele Kleinbetriebe und Nebenerwerbsbauern nicht tragbar.

Die Sozialversicherungsanstalt der Gewerblichen Wirtschaft ist überhaupt unzufrieden bezüglich dessen, was ihrer Klientel bevorsteht. Das Paket sehe einseitige und fast ausschließliche Belastungen für die Versicherten vor. Dies gelte sowohl für die Erhöhung des Beitragssatzes ohne gleichzeitige Senkung der Mindestgrundlage als auch für die Senkung des sogenannten Hebesatzes. Letztere Maßnahme hat zum Ergebnis, dass die Zuschüsse des Bundes sinken und von den Selbstständigen-Versicherungen aufgefangen werden müssen.

Bürokratie-Probleme hat der Hauptverband damit, dass künftig für Schwerarbeiter bei der Invaliditätspension begünstigte, also niedrigere Maximal-Abschläge gelten. Es sei zu erwarten, dass die Prüfung allfälliger Schwerarbeitszeiten in jedem Fall der lnvaliditätspension einerseits zu Verfahrensverzögerungen führe, und andererseits eine noch nicht absehbare Steigerung des Verwaltungsaufwandes zur Folge habe: "Die Regelung ist aus administrativen Gründen abzulehnen."

Ob die von der Sozialversicherung aufgeworfenen verfassungsrechtlichen Probleme tatsächlich welche sind, hat letztlich der VfGH zu bewerten, sollte er angerufen werden. Der Verfassungsdienst im Bundeskanzleramt hat in seiner Stellungnahme keine Bedenken dieser Art geäußert.

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