Vor 64 Jahren entstand die Bundeshymne - ein Auftragswerk für die Republik Österreich. Demnach liegen die Rechte beim Staat. Aber so einfach ist es nicht.
Alles begann mit einem Preisausschreiben. Nach dem Krieg suchte die Republik eine neue Bundeshymne. Bis April 1946 wurden 1. 800 Vorschläge eingereicht, 30 kamen in die engere Wahl. Aber: Keiner der Texte fand Gefallen - obwohl es 10. 000 Schilling (umgerechnet 736 Euros) zu gewinnen gab.
Also ersuchte man die Dichterin Paula von Preradovic, sich einen Reim darauf zu machen. Per Ministerratsbeschluss am 25. Februar 1847 wurde ihr Text angenommen (und Preradovic kassierte das Geld).
Die Musik komponierte Viktor Keldorfer - nach Melodien von Wolfgang Amadeus Mozart. Es heißt auch, dass die Melodie vom Freimaurer-Bundeslied "Brüder, reicht die Hand zum Bunde" entnommen worden sei.
Die Erben der Textdichterin, des Komponisten sowie die Erben des Verantwortlichen der Orchesterfassung, Max Schönherr, lassen ihre Rechte vom Wiener Sessler-Verlag vertreten. Geschäftsführer Ulrich Schulenburg ist der Meinung, dass Textänderungen ein Eingriff in das Persönlichkeitsurheberrecht der Künstler darstellten. Änderungen müssten den Erben zur Genehmigung vorgelegt werden.
Da die Erben bzw. der Verlag darum nicht gebeten wurden, verlangt der Verlag nun eine Unterlassungserklärung von Ministerium und Christina Stürmer.
Rechte verkauft?
Allerdings hat Dichterin von Preradovic der
Republik Österreich sämtliche Rechte an der Hymne vermacht. Bei jeder
Aufführung - abgesehen von staatstragenden Anlässen - bezieht die Republik
Tantiemen.
Natascha-Anwalt Gerald Ganzger vertritt die für die Kampagne verantwortliche Werbeagentur Lowe GGK und hat eine klare Gegenmeinung: "Bei dem Zusatz 'und Töchter' handle es sich nicht um eine Änderung des Textes, sondern um eine sprachliche Anpassung, die durch eine sensiblere Sprache notwendig geworden ist."