Ibiza-Video

Drahtzieher will mit Behörden zusammengearbeitet haben

07.08.2019

Der mutmaßliche Drahtzieher will eng mit Behörden zusammengearbeitet haben.

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© Screenshot Spiegel/Süddeutsche
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Neue Bombe in der Ibiza-Affäre. Julian H., der mutmaßliche Drahtzieher  des Videos, hat nach eigenen Angaben in der Vergangenheit eng mit staatlichen Behörden zusammengearbeitet. Wie die „Welt“ berichtet, erklärt er dies in einer eidesstaatlichen Versicherung.
 
Dem Bericht zufolge soll der Detektiv Jahre vor der Entstehung des Videos für eine Behörde eine Operation durchgeführt haben. Genauere Angaben über seinen Auftraggeber macht er dabei aber nicht. Das Innenministerium wollte auf Anfrage der „Welt“ nichts dazu sagen, ob H. an Operationen beteiligt gewesen sei. Die Staatsanwaltschaft verwies auf laufende Ermittlungen. 
 
Durch die neue Enthüllung stellt sich erneut die Frage, ob Behörden oder Nachrichtendienste hinter dem Ibiza-Video stecken könnten.

Ibiza-Detektiv klagt die „Zeit“ 

Am Donnerstag findet in Berlin eine Gerichtsverhandlung im Zusammenhang mit dem Ibiza-Video statt. Der Detektiv Julian H., der als Begleiter der vermeintlichen russischen Oligarchin eine Schlüsselrolle gespielt haben soll, hat die deutsche Wochenzeitung "Die Zeit" verklagt. Er bestreitet Details, die über ihn berichtet wurden, und will nun in einem Prozess eine einstweilige Verfügung erwirken.
 
 In einem Bericht der "Zeit" wurde H. als FBI-Detektiv bezeichnet. Außerdem wurde ihm unterstellt, wegen Suchtgiftdelikten mit der Justiz in Berührung gekommen zu sein. Das berichtete "Der Standard" am Dienstag. Demnach bestreitet allerdings H.s Verteidiger, der prominente deutsche Medienanwalt Johannes Eisenberg, dass sein Mandant jemals für das FBI tätig war. Auch die Suchtgift-Vorwürfe verneinte er.
 
Die "Zeit" beharrt jedoch auf den Anschuldigungen gegen den 38-jährigen Detektiv. Der Hamburger Rechtsanwalt Jörg Nabert, der die Zeitung vertritt, sagte zur APA, er habe inzwischen viel neues Material, das er der Vorsitzenden Richterin Katharina Saar in dem Verfahren vor Gericht vorlegen werde.
 
  
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