Mit voller Überzeugungskraft und starken Worten versuchte Richter Gerstberger, die Angeklagte zu überzeugen, den Gesichtsschleier abzunehmen. Vergebens.
Richter Norbert Gerstberger: Das Mienenspiel dient den Geschworenen auch zur Beurteilung über Schuld oder Unschuld.
Angeklagte Mona S.: Ich bin nach islamischem Recht verpflichtet, den Schleier zu tragen. Der Prophet hat mir das gesagt.
Richter Gerstberger: Österreich ist kein Gottesstaat. Hier herrscht eine strikte Trennung zwischen Staat und Religion.
Angeklagte Mona S.: Aber es herrscht in Österreich doch Religionsfreiheit, oder?
Richter Gerstberger: In einem Gerichtssaal wird keine Religion ausgeübt.
Angeklagte Mona S.: Der Prophet hat gesagt, ich darf mein Gesicht nicht vor fremden Männern zeigen.
Richter Gerstberger: In einem freien Land wie Österreich wird die Vermummung als ein Akt der Unhöflichkeit empfunden.
Angeklagte Mona S.: Es gibt nur einen Islam.
Richter Gerstberger: Sie sind im Alter meiner Tochter. Ich bitte Sie, die Vermummung abzulegen und Vernunft anzunehmen.
Anwalt Lennart Binder: Ich gehe nun davon aus, dass der Senat voreingenommen ist und stelle den Antrag auf Befangenheit.
Staatsanwalt Michael Klackl: Der Verteidiger ist bemüht, die Verhandlung zu einem politischen Prozess zu machen und damit von der eigentlichen Frage abzulenken, ob die Angeklagten nun schuldig oder nicht schuldig sind.
Angeklagter Mohamed M.: Einen Pfarrer würden Sie auch nicht zwingen, sein Gewand abzulegen.
Anwalt Binder: Meine Mandantin hat Texte übersetzt, die so harmlos sind wie der Wetterbericht.
Angeklagter Mohamed M.: Ich bin dagegen, dass man den Islam vereuropäisiert. Für mich ist der Islam der, der er vor 1.400 Jahren war. Der bleibt unveränderlich.
Angeklagter Mohamed M.: Wenn man schon gegen die Amerikaner kämpfen will, soll man ein Mann sein und im Irak gegen sie kämpfen.