Kopftuchverbot
IGGiö-Präsident kann EuGH-Urteil nachvollziehen
14.03.2017
Olgun begrüßt Gleichbehandlung aller Religionsgemeinschaften.
Der Präsident der Islamischen Glaubensgemeinschaft in Österreich (IGGiÖ), Ibrahim Olgun, kann das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zum Kopftuchverbot laut eigener Aussage "nachvollziehen". Es gehe darum, alle Religionsgemeinschaften gleich zu behandeln, sagte er am Dienstag zur APA. Grundsätzlich sprach sich Olgun aber gegen jegliche Verbote religiöser Kleidung aus.
Kopftuch "Teil der Glaubenspraxis"
Der Präsident der Islamischen Glaubensgemeinschaften vertritt allerdings weiterhin die Ansicht, dass es sich beim Kopftuch für muslimische Frauen um kein religiöses Symbol handle, sondern einen "Teil der Glaubenspraxis". Daher könne man dieses nicht etwa mit dem christlichen Kreuz vergleichen.
Zur internen Diskussion in der IGGiÖ rund um ein theologisches Gutachten zur Bekleidung von Frauen kündigte er an, dass sich der zuständige Beratungsrat Ende März noch einmal mit dem Thema befassen werde. Auch in weiteren Feldern wolle man eine Strategie bzw. einen Arbeitsplan festlegen.