Kritik kommt auch von der Justiz

Immer mehr SPÖ-Landeschefs gegen Impfpflicht

10.01.2022

Nach Burgenlands Landeshauptmann Hans Peter Doskozil (SPÖ) steigen auch die SPÖ-Landeschefs von Tirol und Salzburg, Georg Dornauer und David Egger, auf die Impfpflicht-Bremse.  

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Dornauer sprach sich am Montag gegenüber der APA dafür aus, sich nach der Omikronwelle mit den Sozialpartnern und Experten erneut an einen Tisch zu setzen. Egger trat in einer Aussendung für eine Verschiebung des Einführungs-Termins ein, weil noch einige Fragen zu klären seien.

"Einem handwerklichen Impfpflicht-Pfusch werde ich im Bundesrat meine Zustimmung verweigern", so der Salzburger SPÖ-Vorsitzende. Seiner Meinung nach soll zunächst der Fokus auf die Booster-Impfungen gerichtet werden.

"Desaster der Bundesregierung"

Egger sprach von einem "Desaster" der Bundesregierung, die "jetzt offensichtlich auch bei der polarisierenden Impfpflicht gepfuscht hat und mit Februar ein Gesetz umsetzen will, das bis dahin technisch nicht durchführbar ist und auch sonst große Fragezeichen aufwirft". So sei die Frage zu klären, ob eine Impfpflicht für einen Impfstoff zumutbar sei, der erst nach drei Dosen einen guten Schutz vor der Omikron-Variante biete. Außerdem müsse geklärt werden, ob sich eine Impfpflicht umsetzen lasse, ohne den Verwaltungsapparat zu "sprengen", und ab wann die technische Umsetzung überhaupt möglich sei.

"Booster-Bonus"

Angesichts der "Omikron-Wand" solle daher der Termin für eine etwaige Impfpflicht nach hinten verschoben werden, so Egger. In den kommenden Wochen und Monaten sei der Fokus auf die Booster-Impfungen zu legen. "Die wissenschaftlichen Daten legen nahe, dass erst die Booster-Impfung einen brauchbaren Schutz vor Omikron bietet. Bevor wir impfkritische und ängstliche Menschen zur Impfung verpflichten, wäre es jetzt sinnvoller, alle impfwilligen Menschen zum Boostern zu bewegen." Wenn die Bundesregierung schon den Vorschlag eines allgemeinen Impf-Fünfhunderters ablehne, sei zumindest ein Booster-Bonus zu überlegen.

Dornauer stieß großteils ins selbe Horn und forderte, nicht nur das Ende der Omikronwelle abzuwarten, sondern auch "aufbauend auf den eingelangten Stellungnahmen im Begutachtungsverfahren" sich mit den Experten und Sozialpartner zusammenzusetzen. "Wenn das Nehammer und Mückstein tun würden, wären beide gut beraten und die aufgeheizte Stimmung würde endlich abkühlen", argumentierte der Tiroler SPÖ-Chef. Strafen seien bei einem Eingriff in die persönliche Freiheit "nie gut", ein Gesetz ohne Sanktionen bringe allerdings auch nix. Derzeit bahne sich jedenfalls eine zahnlose Regelung an. Man müsse endlich "daten- und faktenbasiert" vorgehen, forderte Dornauer.

Justiz fordert deutliche Personalaufstockung 

Die von der Regierung geplante Impfpflicht gegen das Coronavirus ab Februar stößt nicht nur auf technische Hürden bei der zeitgerechten Umsetzung. Auch die Justiz bezweifelt, ob man aufgrund der zu erwartenden Beschwerden mit den vorhandenen Ressourcen auskommen wird. So sieht der Dachverband der Verwaltungsrichter zumindest eine Verdoppelung des Personals notwendig. Gleich sieht das die Bundesvertretung Richter und Staatsanwälte in der Beamtengewerkschaft GÖD.

Die Verwaltungsrichter und -richterinnen erwarten in ihrer Begutachtungsstellungnahme, dass nicht geimpfte Personen "ihre bisher eingenommenen Standpunkte wohl konsequent zu verteidigen versuchen werden, indem sie vom Rechtsschutz Gebrauch machen, und zwar in höherem Ausmaß als vom Entwurf erwartet". Vor dem Hintergrund der derzeitigen Diskussion über eine Impfpflicht sei daher nicht nur eine Rechtsmittelquote von unter zehn Prozent "optimistisch gering geschätzt, sondern auch der Zeitaufwand pro Fall unrealistisch niedrig veranschlagt".

"Selbst wenn man das Zahlengerüst des Entwurfes heranzieht, würde dies allein im Jahr 2022 zumindest eine Verdoppelung der Zahl der RichterInnen an den Landesverwaltungsgerichten erfordern", heißt es in der Stellungnahme - wofür "keinerlei Vorsorge" getroffen worden sei, bemängelt die Verwaltungsgerichtsbarkeit. Verfahrensverzögerungen durch Überlastung der Verwaltungsgerichte stünden auch im Konflikt mit einem wesentlichen Ziel des Entwurfes, nämlich einer effektiven bzw. effizienten Vollziehung der Impfpflicht, heißt es in der Stellungnahme.

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