Ab 2011steigen die Strafen mit der Geschwindigkeit.
SPÖ-Verkehrsministerin Doris Bures will Rasern den Garaus machen. Ab 1. Jänner 2011 tritt ein neues Gesetz in Kraft, das Geschwindigkeitsfanatiker aus dem Verkehr ziehen soll: Je höher die Geschwindigkeitsübertretung ausfällt, desto länger ist auch der Führerschein weg. Bisher bekamen Bleifüßler ihren Lappen unterschiedslos nach zwei Wochen wieder.
„Leid verhindern“
„Zu hohe Geschwindigkeit und Alkohol am Steuer sind die häufigsten Ursachen für schwere Unfälle. Es ist unsere Pflicht, alles zu tun, um menschliches Leid zu verhindern“, sagt Verkehrsministerin Bures. Laut Verkehrsclub Österreich (VCÖ) ist Rasen die Ursache für 35 Prozent aller Unfälle mit Todesfolge.
Staffelung
Unabhängig von der Verwaltungsstrafe ist der Führerscheinentzug künftig je nach Schwere des Vergehens gestaffelt: Wer im Ortsgebiet die Höchstgeschwindigkeit um 40 km (also 90 km/h fährt) und auf Freilandstraßen um 50 km/h überschreitet, dem wird für zwei Wochen der Führerschein entzogen. Ab 60 km/h Überschreitung im Ortsgebiet bzw. 70 km/h auf Freilandstraßen ist die Lenkberechtigung für sechs Wochen weg. Bei extremem Rasen kann der Entzug bis zu einem halben Jahr dauern
Wiederholungstäter
Gegen den anfänglichen Widerstand der ÖVP reklamierte Bures die Geschwindigkeitsübertretungen auch ins Vormerksystem. Die Strafen werden strenger: Wer innerhalb von zwei Jahren zum zweiten Mal um über 40 km im Ortsgebiet und über 50 km/h auf Freilandstraßen zu schnell unterwegs ist, dem drohen gleich sechs Wochen ohne Führerschein. Ab der dritten Übertretung ist der Führerschein mindestens ein halbes Jahr weg.
Sicherstellung
Ausländische Temposünder kommen ebenfalls nicht mehr davon: Die Polizei kann ihnen die Fahrzeugschlüssel wegnehmen und Wegfahrsperren anbringen, bis eine Sicherheitsleistung erbracht wurde.
(nak)
Führerschein-Entzug
Bisher galt: Egal ob man mit 90 oder mit 120 km/h durchs Ortsgebiet brauste – der Führerschein war zwei Wochen lang weg. Ab 2011 dauert der Entzug länger – je schneller man fährt.
Zu schnell im Ortsgebiet
> 40–60 km | 2 Wochen Entzug |
> 60–80 km/h | 6 Wochen Entzug |
> 80–90 km/h | 12 Wochen Entzug |
> 90 km/h | 6 Monate Entzug |
Zu schnell auf Freilandstraßen
> 50–70 km | 2 Wochen Entzug |
> 70–90 km/h | 6 Wochen Entzug |
> 90–100 km/h | 12 Wochen Entzug |
> 100 km/h | 6 Monate Entzug |
Im Wiederholungsfall: Je nach Schwere der Übertretung droht im Wiederholungsfall innerhalb von zwei Jahren ein Führerscheinentzug für mindestens sechs Wochen. Bei einer weiteren Übertretung ist es bereits mindestens ein halbes Jahr. Bisher war in diesem Fall der Führerschein nur für sechs Wochen weg.