Rechtscausa

In eigener Sache

20.04.2015

Über Antrag von Dr. Martin Graf veröffentlichen wir nachstehende

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Sie haben am 11. Februar 2009 auf Ihrer unter www.oe24.at erreichbaren Website in Bezug auf Dr. Martin Graf Folgendes berichtet:

Staatsanwalt beantragt Auslieferung von Graf
Es besteht der Verdacht auf Untreue und fahrlässige Krida, als der Dirtte Nationalratspräsident noch im Forschungszentrum Seibersdorf war.

[...] es gehe unter anderem um die Auszahlung von Gehältern im Austrian Research Center (ARC) [...]

Von 2003 bis 2006 war Graf erst Geschäftsführer der ARC-Tochter Business Services und dann Gesamtprokurist des ARC, bis er im Oktober 2006 das Unternehmen verließ, um sein Nationalratsmandat anzunehmen. Für Debatten sorgten damals eine freiwillige Abfertigung von 220.000 Euro plus einer Einmalprämie von 50.000 Euro, die er einstreifte.

Die Staatsanwaltschaft Wien führte gegen Dr. Martin Graf auf Grund einer Anzeige ein Ermittlungsverfahren in Bezug auf das Forschungszentrum Seibersdorf (Austrian Research Center [ARC]), in dem die wegen  § 153 StGB (Untreue), § 153b (Förderungsmissbrauch) und § 159 StGB (Grob fahrlässige Beeinträchtigung von Gläubigerinteressen) erhobenen Vorwürfe geprüft wurden. Sie hat dieses Ermittlungsverfahren nunmehr eingestellt, weil kein tatsächlicher Grund zur weiteren Verfolgung von Dr. Martin Graf bestand.

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