Junger Inder
Schubhäftling stirbt nach Hungerstreik
14.09.2009
Der 20-jährige Inder war nach 5 Wochen im Polizeianhaltezentrum Hernalser Gürtel tot. Laut Exekutive hat sein Tod nichts mit dem Hungerstreik zu tun.
Im Polizeianhaltezentrum Hernalser Gürtel ist Montagfrüh kurz nach 08.00 Uhr der 20-jährige Inder Gaganpreet Singh K. gestorben. Laut Exekutive ist die Ursache noch unbekannt.
70 bis 80 Personen haben sich am Montagabend zu einer unangemeldeten Kundgebung rund um das Wiener Polizeianhaltezentrum Hernalser Gürtel versammelt. Von 18.20 bis 20.00 Uhr protestierte die Gruppe friedlich gegen den Todesfall.
Linke Szene |
5 Wochen Hungerstreik
Gegen den jungen Mann war seit 4. August
2009 die Schubhaft zur Sicherung der Abschiebung angeordnet und in Vollzug
gesetzt worden. Er trat am 7. August 2009 in den Hungerstreik. Bei der
täglichen amtsärztlichen Untersuchung wurde noch am Sonntag die
Haftfähigkeit durch den Amtsarzt attestiert. Auch am Montag um 06.15 Uhr
konnte der Aufsichtsbeamte beim Wecken keine Auffälligkeiten feststellen.
Obduktion folgt
Gegen 07.15 Uhr brach Gaganpreet Singh K. in der
Zelle zusammen. Mithäftlinge schlugen Alarm geschlagen. Sofort eingeleitete
Reanimationsversuche durch Amtsarzt und Notarzt verliefen erfolglos. Laut
Jochen Rausch, dem Vize-Chefarzt des Innenministeriums, besteht derzeit kein
offensichtlicher Zusammenhang zwischen Hungerstreik und Todesursache. Die
Obduktion steht bevor.
3 Kilogramm zugenommen
Rausch zufolge hatte der Flüchtling
zwischenzeitlich sogar wieder Nahrung zu sich genommen und drei Kilo
zugelegt. Über seinen Gesundheitszustand gebe es eine lückenlose
Aufzeichnung der täglichen Untersuchungen - ohne Auffälligkeiten. Bei den
letzten beiden Arztvorführungen habe der Inder bestimmte Untersuchungen
verweigert. Seinen Allgemeinzustand, Puls, Blutdruck, Temperatur und Gewicht
habe er aber auch da kontrollieren lassen.
Asylantrag abgewiesen
Gaganpreet Singh K. war 2006 illegal
eingereist und hatte um Asyl angesucht. Das Gesuch war heuer rechtskräftig
abgelehnt worden, der Bescheid war mit der Ausweisung verbunden. Der
20-Jährige tauchte unter. Aufgegriffen wurde er am 3. August in Floridsdorf,
wo er an einem Verkehrsunfall beteiligt war. Ein Tag später wurde die
Schubhaft über ihn verhängt.
Für Fekter "sehr bedauerlich"
ÖVP-Innenministerin
Maria Fekter hat den Tod des indischen Schubhäftlings am Rande der
Regierungsklausur in Salzburg bedauert. Gleichzeitig teilte sie mit, dass
nun eine Obduktion die genaue Todesursache klären müsse. Auch sei der
Menschenrechtsbeirat bereits informiert.
Zwangsernährung in Ö nicht erlaubt
Zwangsernährung sei
nicht angeordnet worden, da diese in Österreich nicht erlaubt sei, so die
Ministerin. Sie verwies aber ebenfalls auf die ständige ärztliche
Überprüfung des Gesundheitszustandes des Mannes. Hungerstreiks in Schubhaft
sind keine Ausnahme. Laut Fekter verweigert ein Drittel der Schubhäftlinge
derzeit die Nahrungsaufnahme. Nach einem gewissen Gewichtsverlust würden die
Personen entlassen, das wüssten viele, sagte die Innenministerin.
An eine Verschiebung des Fremdenrechtspakets bei der Regierungsklausur ist offenbar nicht gedacht. Die angedachten Maßnahmen beträfen in keiner Weise den Punkt Nahrungsverweigerung in der Schubhaft, betonte Fekter.