Neues Gesetzespaket

Info für Opfer zu Freilassung von Täter

11.11.2009

Justizministerin Bandion-Ortner will, dass Opfer von Sexual- und Gewaltdelikten über Haftantritt und Enthaftung ihres Peinigers in Kenntnis gesetzt werden.

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ÖVP-Justizministerin Claudia Bandion-Ortner plant die Ausweitung der Informationsrechte für Opfer nach Gewalt- und Sexualdelikten. Sie sollen künftig die Möglichkeit erhalten, bei Strafantritt des Täters eine Auskunft über die Haftentlassung zu verlangen. Den Opferschützern geht der Entwurf allerdings nicht weit genug. Kritik kam in der Begutachtung auch am Plan der Justiz, Häftlingsdaten unbefristet zu speichern (bisher ist eine Löschung nach frühestens zehn Jahren vorgesehen) und Lebensmittelpakete an Gefangene zu verbieten.

Info über Freilassung
Die Änderungen sollen kommende Woche im Ministerrat beschlossen werden. Demnach sind Opfer von Gewalt in Wohnungen sowie von Sexual-und Gewaltdelikten künftig zu informieren, wenn der Täter die Haft antritt. Außerdem können sie bei dieser Gelegenheit beantragen, später auch von seiner Freilassung informiert zu werden.

Angehörige von Mordopfern
Den Opferschützern vom "Weißen Ring" geht diese Änderung des Strafvollzugsgesetzes nicht weit genug. Sie fordern die Informationsrechte nicht nur für Opfer von Sexual- und Gewaltdelikten, sondern auch für nahe Verwandte und Lebensgefährten von getöteten Opfern. Von der Freilassung informiert werden sollen die Opfer von Verbrechen auch dann, wenn sie gegen den Täter etwa ein Kontaktverbot oder ein Verbot telefonischer Kontaktaufnahme erwirkt haben. Außerdem sollen auch Opfer, Zeugen und Anzeiger informiert werden, wenn anzunehmen ist, dass sie der Täter nach seiner Entlassung belästigen könnte.

Daten nicht löschen
Umstritten ist auch der Plan, die Daten von entlassenen Häftlingen künftig nicht mehr zu löschen. Derzeit ist die Löschung frühestens nach zehn Jahren vorgesehen. Künftig möchte das Justizministerium die Häftlingsdaten behalten und nur den Zugriff beschränken. Begründung: Der Aufwand für die Löschung der Daten würde wegfallen und im Fall einer neuerlichen Verurteilung könnten die Gefängnisse auf die bereits vorhandenen Daten zugreifen.

Löschung bei Strafregistertilgung
Bedenken kommen von den Praktikern, die dadurch das Grundrecht auf Datenschutz verletzt sehen. Sowohl der Bewährungshilfe-Verein Neustart als auch die Justizanstalt Wien-Simmering fordern daher, die Daten ehemaliger Strafgefangener spätestens dann zu löschen, wenn sie auch aus dem Strafregister "getilgt" werden. Im Fall von Sexualdelikten wären das mindestens 30 Jahre, bei anderen Delikten früher.

Keine Lebensmittelpackerl mehr
Protest gegen eine weitere Einschränkung der Gefangenenrechte kommt von den Sozialarbeitern der Justizanstalten. Der Gesetzesentwurf sieht nämlich vor, dass erwachsene Häftlinge keine Lebensmittelpakete mehr erhalten sollen. Dies ist laut Justizministerium bereits jetzt Praxis, um Drogenlieferungen zu verhindern, soll aber künftig gesetzlich geregelt werden. Begründet wird dies damit, dass die Häftlinge ohnehin Nahrungsmittel in der Gefängniskantine zukaufen können. Die Sozialarbeiter verweisen allerdings darauf, dass die Europäischen Strafvollzugsgrundsätze Lebensmittel- und Getränkepakete explizit vorsehen und fordern die Beibehaltung der Regelung, dass derartige Zusendungen einmal pro Quartal möglich sein sollen.

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