Kontrolle ab 25 % öffentlicher Beteiligung

Informationsfreiheit: Regierung bei Entwurf einig

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Kontrolle durch den Rechnungshof bei Unternehmen ab 25 Prozent öffentlicher Beteiligung.

Die Koalition hat sich auf ein Informationsfreiheitspaket verständigt. Laut einer der APA vorliegenden Punktation soll das Amtsgeheimnis abgeschafft werden. Die Kontrolle durch den Rechnungshof wird bei Unternehmen ab 25 Prozent öffentlicher Beteiligung möglich. Mitglieder des Verfassungsgerichtshofs werden vor ihrer Ernennung eine Cooling-off-Phase abwarten müssen.
 

Recht aus transparenten Staat

 
Das Paket, um das seit Monaten gerungen wird, soll für acht Wochen in Begutachtung gehen. Damit müsste sich noch ein Beschluss vor dem Sommer ausgehen. Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP) spricht jetzt schon von einem "ambitionierten und zugleich ausgewogenen Paket". Die Bürger hätten ein Recht auf einen transparenten Staat. Der aktuell für die Justiz zuständige Vizekanzler Werner Kogler (Grüne) betont die Balance zwischen dem Schutz sensibler Daten und dem Recht auf Information. Gleichzeitig stellt er klar, die Informationsfreiheit sei ein Grundpfeiler der demokratischen Gesellschaft.
 
Grundsätzlich ist gemäß der Punktation vorgesehen, dass die auskunftgebende Stelle bis zu vier Wochen Zeit hat die Anfrage zu beantworten, bei schwierigeren Auskünften oder Abwägungen acht Wochen. Für den Bürger soll die Anfrage gebührenfrei sein.
 
Ganz fix ist es freilich nicht, dass er eine Antwort bekommt. Denn es werden Ausnahmen vorgesehen, dann nämlich, wenn die Geheimhaltung "erforderlich und verhältnismäßig ist". Als Beispiele angeführt sind Fragen der nationalen Sicherheit und personenbezogene Daten aber auch die "Vorbereitung von Entscheidungen". Der Rechtsschutz soll durch die Verwaltungsgerichte abgesichert werden. Die Datenschutzbehörde soll als eine Service- und Informationsstelle für alle Behörden und Einrichtungen dienen.
 

Informationsregister

 
Eingerichtet werden soll zudem ein Informationsregister. Informationen eingeholt werden können praktisch aus dem gesamten Amtsbereich und der Selbstverwaltung sowie von Unternehmen, die der Rechnungshof-Kontrolle unterliegen. Ausgenommen wurden jedoch börsenotierte Betriebe.
 
Mehr Befugnisse erhält dabei der Rechnungshof. Bisher konnte er nur Betriebe prüfen, an denen die öffentliche Hand zumindest zu 50 Prozent beteiligt war. Diese Schwelle sinkt nun einem langjährigen Wunsch des Rechnungshofs folgend auf 25 Prozent.
 
Informationen von allgemeinem Interesse sind in einer für jedermann zugänglichen Art und Weise proaktiv zu veröffentlichen. Das gilt insbesondere für Studien, Gutachten, Stellungnahmen und Verträge ab einem Wert von 100.000 Euro.
 
Änderungen kommen auf den Verfassungsgerichtshof zu. Nicht nur, dass eine Cooling-off-Periode eingeführt wird, soll es auch die Möglichkeit von Sondervoten bei der Gerichtsentscheidung geben - das heißt eine Veröffentlichung abweichender Meinungen einzelner Richter.
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