Die ÖVP bringt neues Asylgesetz auf Schiene, die SPÖ berät noch intern.
Das Innenministerium macht nun ernst mit den geplanten Änderungen im neuen Asylrecht. Ein Gesetzespaket ermöglicht es, die Verfahren auch außerhalb der Erstaufnahmezentren durchzuführen und etabliert grundsätzlich beschleunigte Verfahren für Asylwerber etwa aus "sicheren Herkunftsländern". Freilich fehlt bisher die Verständigung mit dem Koalitionspartner. Die SPÖ berät noch intern.
Nicht mehr quer durchs Land
Das der APA vorliegende Gesetzespaket würde eine grundsätzliche Neuaufstellung des Systems bringen. Konkret würden die Verfahren nicht mehr automatisch in Traiskirchen und Thalham durchgeführt sondern dort, wo der Flüchtling seinen Antrag stellt, also auch in Außenstellen des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl.
Konkret heißt das, dass der Asylwerber nicht mehr quer durchs Land geschickt werden muss, sondern nach einer kurzen Erstabklärung im jeweiligen Bundesland das Verfahren dort bei den Regionaldirektionen des Bundesamts für Asyl und Fremdenwesen durchgeführt wird und der Flüchtling im Idealfall nach zwei, drei Tagen in einem "Verteilerquartier" in eine normale Unterkunft wechselt. Das Gesetz legt nahe, dass die Aufteilung der Asylwerber möglichst gleichmäßig über das Bundesgebiet erfolgen soll. "Dublin"-Fälle, bei denen ein anderen Staat zuständig ist, sowie unbegleitete Minderjährige werden weiter in den Erstaufnahmezentren untergebracht.
Keine Anwesenheitsplicht mehr
Durch das neue Verfahren fällt auch die bisher geltende besondere Mitwirkungspflicht für die Flüchtlinge weg. Damit wird etwa die bei ihrer Einführung heiß umstrittene Anwesenheitspflicht von 120 Stunden in der Erstaufnahmestelle nicht mehr gelten. Dafür unverändert bestehen bleibt die Gebietsbeschränkung, also dass der Asylwerber den jeweiligen politischen Bezirk nicht verlassen darf.
Schnellverfahren
Zweite große Neuerung ist das so genannte Schnellverfahren. Diese (zeitlich nicht genau determinierte) beschleunigten Verfahren, die laut Gesetz in maximal fünf Monaten durchzuführen sind, aber laut Ministeriumswunsch grundsätzlich nicht länger als zehn Tage dauern sollen, waren zwar bisher schon möglich. Nun werden sie aber grundsätzlich verankert und sollen für bestimmte Asylwerber-Gruppen immer gelten. Betroffen sind Personen aus "sicheren Herkunftsstaaten" (etwa Serbien, Kosovo, Montenegro). Bei Negativbescheiden in diesen Fällen kann - wie auch bei Straftaten oder z.B. Verbindungen zu einer terroristischen Vereinigung - die aufschiebende Wirkung aberkannt werden. Das heißt, eine Abschiebung ist möglich, wenn das Bundesverwaltungsgericht einem Einspruch nicht stattgibt.
Innenministerin Johanna Mikl-Leitner (ÖVP) argumentiert die Schnellverfahren vor allem mit der "Massenauswanderung" aus dem "sicheren Herkunftsstaat" Kosovo in den vergangenen Monaten. Es brauche eine deutliche Unterscheidung im Gesetz zwischen Auswanderern und echten Flüchtlingen, findet die Ressortchefin.
Ebenfalls möglich ist der Entzug der Grundversorgung. Hier wurden die Tatbestände erweitert. Von Einschränkungen bzw. Entzug sind nun auch alle gefährlichen Angriffe gegen Leben, Gesundheit oder Freiheit, die innerhalb der Betreuungseinrichtung begangen werden, unabhängig gegen welche Person sich der Angriff richtet, erfasst.