Die Chefin des ÖBFA stellt sich den Vorwürfen.
ÖSTERREICH: Stimmen die Rechnungshof-Angaben, wonach die
ÖBFA durch „Asset Backed Securities“ bislang 380 Mio Euro Verluste schrieb?
Martha
Oberndorfer: Insgesamt wurde durch die Kassenveranlagungen des Bundes
ein Gesamtertrag von EUR 685 Mio erzielt. Unter Berücksichtigung der
Risikoposition in Höhe von ca. EUR 380 Mio verbleibt in Summe ein positives
Resultat von mehr als EUR 300 Mio.
ÖSTERREICH: In welche Wertanlagen wurden die verbleibenden
237 Mio. investiert, wie teuer käme ein Komplettausstieg?
Oberndorfer:
Buchhalterische Verluste entstehen im Haushaltswesen erst dann, wenn
Verluste realisiert werden. Es wurden keine Verluste realisiert. Die
Rechnungslegungsvorschriften für öffentliche Haushalte differieren von jenen
für Unternehmen.
ÖSTERREICH: Finanzminister Pröll hat in einer
Anfragebeantwortung vom Februar über die „sehr konservative“
Veranlagungsstrategie der ÖBFA gesprochen. Wurde er von der ÖBFA nicht über
die Tätigkeiten im Jahr 2007 informiert?
Oberndorfer: Die
Veranlagungsstrategie der ÖBFA ist sehr konservativ, weil nur in beste
Bonitäten investiert werden darf.
Die gegenständlichen Investments
hatten zum Zeitpunkt des Kaufs das bestmögliche Rating von Standard and
Poor's und Moody's. Nach Ausbruch der Krise kamen viele Marktteilnehmer zu
dem Schluss, dass es nicht mehr genügt, sich auf die Ratingagenturen, deren
Kernaufgabe die Beurteilung der Bonität ist, zu verlassen. herrschte am
Markt eher die Meinung vor, dass es besonders sicher wäre, sich nicht auf
hausinterne Analysen zu stützen, sondern sich bewusst der Expertise externer
Agenturen zu bedienen. Noch im Herbst 2007 wurden seitens ÖBFA umgehend
Maßnahmen zur Gegensteuerung gesetzt und keine weiteren Investments der
betreffenden Kategorie mehr getätigt. Nach meinem Eintritt als
Geschäftsführerin im Februar 2008 habe ich mich persönlich dafür eingesetzt,
dass die Empfehlungen des Rechnungshofes zügig umgesetzt werden. Auch der
Rechnungshofbericht hebt die Maßnahmen, die gesetzt wurden, positiv hervor.
ÖSTERREICH: Die ÖBFA unterliegt der dreimonatigen
Berichtspflicht an den Finanzminister. Kommen Sie dieser regelmäßig nach?
Oberndorfer:
Selbstverständlich werden die Berichtspflichten erfüllt, diese sind auch
gesetzlich im Bundesfinanzierungsgesetz niedergelegt.
ÖSTERREICH: Können Sie ausschließen, dass weitere, nicht im
RH-Bericht genannte Summen in Risiko-Papiere veranlagt wurden?
Oberndorfer:
Ich kann bestätigen, dass abgesehen von den im RH-Bericht genannten
Altpositionen aus dem Jahr 2007 keine weiteren ähnlichen Positionen
bestehen. Fest steht aber, dass das Risiko bei jeglichen
Finanzmarkttransaktionen nicht gänzlich eliminiert werden kann. Auch
täglich fällige Bankeinlagen bergen das Kreditrisiko der Bank. Die
Alternative, Risiko total auszuschließen, wäre flüssige Mittel unverzinst zu
belassen.