Keine Änderungen mehr

Islam-Gesetz: Mikl-Leitner verteidigt Entwurf

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Innenminister sieht keine verfassungsrechtlichen Bedenken.

Die Regierung denkt offenbar nicht daran, ihren Entwurf zum Islamgesetz noch grundsätzlich zu überarbeiten. Innenministerin Johanna Mikl-Leitner (ÖVP) stellte am Samstag klar, dass die von ihren Regierungskollegen Josef Ostermayer (SPÖ) und Sebastian Kurz (ÖVP) vorgelegten Neuregelungen "klar" und "dringend notwendig" seien.

Das neue Islamgesetz zum Durchklicken 1/12
RECHTSSTELLUNG

Der erste Abschnitt des Islamgesetzes definiert die organisierten Muslime in Österreich als Körperschaft öffentlichen Rechts. Dass sich die Muslime der heimischen Gesetzgebung unterzuordnen haben, ist ebenso geregelt wie die Anforderungen an eine Verfassung der einzelnen Religionsgesellschaften. Auch die "Darstellung der Lehre einschließlich eines Textes der wesentlichen Glaubensquellen, der den Inhalt in deutscher Sprache wiedergibt" ist bereits im Entwurf enthalten, angeführt sind der Koran und "allenfalls Hadithe".


Interpretation

Es könne nicht so sein, dass jeder, der wolle, seine Interpretation der islamischen Glaubenslehre verbreiten dürfe. Das solle nur noch mit offizieller Genehmigung einer anerkannten Religionsgesellschaft möglich sein: "Dem müssen sich die islamische Vereine entweder unterordnen oder ihren Vereinszweck ändern. Andernfalls werden sie von uns umgehend aufgelöst", erklärte die für das Vereinswesen zuständige Innenministerin in einem schriftlichen Statement gegenüber der APA.

 Diese Regelung ist für Mikl-Leitner die "Grundlage für einen Islam österreichischer Prägung". Dabei sei auch klar, dass dieser nicht vom Ausland "finanziert und importiert werden soll, sondern selbstbewusst auf eigenständigen Beinen in Österreich stehen soll".

 Verfassungsbedenken, wie sie auch am Samstag wieder in mehreren Medien von Juristen geäußert wurden, erkennt die Innenministerin nicht. Der Entwurf sei vom Verfassungsdienst im Kanzleramt geprüft worden.
 
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