ÖSTERREICH
Italien beschwert sich über Graf
21.08.2009
Der Südtirol-Streit rund um FPÖ-Nationalratspräsidenten Graf beeinträchtigt die Beziehungen zu unserem südlichen Nachbarn Italien.
Der Protest kam spät – aber dafür umso heftiger: Vor knapp einem Monat forderte der 3. Nationalratspräsident Martin Graf (FPÖ) in einem Presse-Interview indirekt die Rückkehr von Südtirol zu Österreich. Jetzt beschwert sich Italien: ÖSTERREICH liegt ein Brief von Italiens Außenminister Franco Frattini an Nationalpräsidentin Barbara Prammer (SPÖ) vor. Und der hat es in sich: „Ich sehe mich gezwungen, Sie auf die Bestürzung und Enttäuschung hinzuweisen, die die jüngsten Aussagen des Dritten Nationalratspräsidenten Martin Graf in Italien hervorgerufen haben.“ Und weiter: „Diese Erklärungen sind für uns absolut unannehmbar, sowohl was deren Inhalt als auch was die institutionelle Bedeutung der Persönlichkeit betrifft, von der sie getätigt wurden.“
Hier geht's zum Original-Briefwechsel
Prammer: Er ist ja nur der 3. Präsident
Prammer versucht in
ihrer Antwort – die ÖSTERREICH vorliegt – die Situation zu beruhigen und die
Position Grafs herunterzuspielen: Der sei ja „nur“ der Dritte Präsident:
„Nur im Falle der Verhinderung der Präsidentin vertritt sie der 2.,
beziehungsweise der 3. Präsident.“ Es sei klar, dass „Grafs Meinung eine
Minderheitenposition darstellt. Diese Meinung wird von den wesentlichen
Kräften in Regierung und Parlament in keiner Weise geteilt.“
Graf sieht Missverständnis
Das Enfant terrible Graf hatte
mit seiner indirekten Forderung nach einer Volksabstimmung für die
Südtiroler Ende Juli einen Empörungssturm ausgelöst. Gegenüber ÖSTERREICH
verstand Graf gestern weder die Aufregung noch den Brief Frattinis: Es müsse
sich „um ein Missverständnis handeln. Ich glaube nicht, dass Minister
Frattini mein Interview vollständig gelesen hat.“ Er, Graf, habe sich
lediglich für das Selbstbestimmungsrecht der Südtiroler ausgesprochen und
folge damit der Programmatik der Südtiroler Volkspartei. „Sofort eine
Volksabstimmung“ habe er „nicht gefordert“. Ob das Selbstbestimmungsrecht
nicht am Ende eine Volksabstimmung bedeute? Graf: „Das kann ein Parlaments-
oder ein Landtagsbeschluss sein. Letztendlich haben Sie aber Recht, dass das
Selbstbestimmungsrecht auf eine Volksabstimmung hinausläuft.“