Die Gemeinden können künftig einfacher Tempo 30 verhängen.
Das sieht ein Beschluss vor, der Mittwochnachmittag vom Nationalrat gefällt wurde. Gemäß Gesetzestext kann die Behörde in Ortsgebieten in Bereichen mit besonderem Schutzbedürfnis wie z.B. Schulen, Kindergärten, Krankenhäusern oder Senioreneinrichtungen die erlaubte Höchstgeschwindigkeit verringern, sofern die Maßnahme zur Erhöhung der Verkehrssicherheit von Fußgängern oder Radfahrern geeignet ist.
Die Initiative zu diesem Gesetzesbeschluss war von den Gemeinden selbst gekommen, die hier mehr Flexibilität wollten. Bisher konnten entsprechende Temporeduktionen zwar verordnet werden, aber nur mit einigem bürokratischen Aufwand wie dem Erstellen eines Gutachtens.
SPÖ ging Bestimmung zu wenig weit
Der SPÖ ging die Bestimmung zu wenig weit. Verkehrssprecher Alois Stöger glaubt, dass letztlich alles gleich bleiben werde. Ähnliche Befürchtungen äußerten auch die NEOS. Dennoch sah Verkehrssprecher Johannes Margreiter ein Paket, das die Verkehrssicherheit heben werde, weshalb seine Fraktion im Gegensatz zu den Sozialdemokraten zustimmte. Die Freiheitlichen haben grundsätzlichere Bedenken. Deren Verkehrssprecher Gerhard Deimek befürchtet, dass mit dem Beschluss der erste Schritt gesetzt werde, flächendeckend Tempo 30 einzuführen. Außerdem fehlt ihm wie Stöger eine genauere Definition, wo die Geschwindigkeit beschränkt werden kann. So könnte das ein Bürgermeister auch vor seiner Privateinfahrt machen.
Die Koalition war hingegen zufrieden. Grünen-Verkehrssprecher Hermann Weratschnig sah einen aktiven Beitrag für ein respektvolles Miteinander. Immerhin ereigneten sich auch zwei Drittel der täglichen Verkehrsunfälle im Ortsgebiet. VP-Verkehrssprecher Andreas Ottenschläger sprach dann auch von einem guten Schritt für mehr Verkehrssicherheit in dem Land. Verkehrsministerin Leonore Gewessler (Grüne) sieht eine der wirksamsten Maßnahmen, um die Zahl der Unfälle, den Dreck in der Luft und den Verkehrslärm zu reduzieren.
Verantwortung für Radarkontrollen
Neben der Vereinfachung von Tempo 30 für die Gemeinden sieht die StVO auch die Möglichkeit vor, die Verantwortung für Radarkontrollen von den Ländern auf die Gemeinden zu übertragen. Derzeit besteht diese Option laut Informationen aus dem Verkehrsministerium nur für jene Gemeinden, die über einen Gemeindewachkörper verfügen.
In Zukunft sollen die Länder auch alle anderen Gemeinden dazu ermächtigen können. "Voraussetzung dafür ist eine Übertragungsverordnung des jeweiligen Landes. Diese kann sobald die Novelle in Kraft tritt (1. Juli) erlassen werden", so das Ministerium.
Das Gesetz sieht diesbezüglich keine Detailvorgabe vor: Das Land kann die Details also weitestgehend selbst regeln. "Inhaltlich gilt natürlich weiterhin die allgemeine gesetzliche Vorgabe, dass Radarkontrollen dort stattzufinden haben wo dies aus Gründen der Erhöhung oder Gewährleistung der Verkehrssicherheit oder zur Fernhaltung von Gefahren oder Belästigungen, insbesondere durch Lärm, Geruch oder Schadstoffe und zum Schutz der Bevölkerung oder der Umwelt oder aus anderen wichtigen Gründen erforderlich erscheint", hieß es.
Abwicklung der Strafverfahren
Die Abwicklung der Strafverfahren bleibt in der Zuständigkeit der Bezirksverwaltungsbehörden. Um diesen den entstehenden Aufwand abzugelten, sieht die Novelle eine Aufteilung der eingenommenen Strafgelder zwischen Straßenerhalter und Bezirksverwaltungsbehörden von 80 Prozent zu 20 Prozent vor. "An der allgemeinen Regelung, dass etwaige Strafgelder den Straßenerhaltern zu Gute kommen, wird keine Änderung vorgenommen", so das Ministerium.
Weiters in der Novelle zur Änderung der Straßenverkehrsordnung enthalten ist ein Verzicht auf Grünblinken der Ampel an bestimmten Kreuzungen oder Zufahrten - dann nämlich, wenn dies einem besseren Verkehrsfluss dient.