Gesundheitsminister Alois Stöger sagt Rauchern mit einer Informationskampagne und der Forderung nach höheren Strafen den Kampf an.
Eineinhalb Jahre wurde den heimischen Wirten eine Schonfrist gewährt, doch damit ist nun endgültig Schluss: In 24 Tagen, am 1. Juli, endet beim Rauchergesetz die Umbau- und Übergangsfrist für die Gastronomen und bereits jetzt startet Gesundheitsminister Alois Stöger (SPÖ) eine Aktion scharf gegen Raucher.
© BMG
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EU-Spitze: Raucheranteil liegt in Östereich bei 34 %
Heute
Vormittag stellt Stöger im Sozialministerium seine neue Nichtraucherkampagne
„Nichtrauchen lohnt sich auf jeden Fall!“ vor. Besonders Jugendliche sollen
über die Gefahren des Tabakkonsums informiert werden und künftig endgültig
die Finger von den Glimmstängeln lassen.
Denn: Im EU-Vergleich rangiert Österreich mit einem Raucheranteil von 34 Prozent immer noch auf Rang sechs der Länder mit den meisten Rauchern.
Aber auch den Gastronomen und Rauch-Sündern soll es nun an den Kragen gehen. Das Gesundheitsministerium will die Bezirkshauptmannschaften dazu anweisen, Verstöße gegen das Tabakgesetz künftig schärfer und nicht mehr nur mit der Mindeststrafe zu ahnden.
Auch Raucher zahlen bei Verstößen bis zu 1.000 €
Klar
ist: Wird derzeit ein Gastronom bei Nicht-Einhaltung des Gesetzes erwischt,
drohen ihm Strafen zwischen 2.000 und 10.000 Euro. Gäste, die sich trotz
Verbotes einen Glimmstängel anzünden, müssen bis zu 100 Euro bezahlen,
Wiederholungstäter bis zu 1.000 Euro.
Spätestens ab 1. Juli dürfte die Zahl der verhängten Strafen dann noch einmal explosionsartig ansteigen. Dann nämlich müssen alle Lokale über 50 Quadratmetern einen getrennten Raucher- und Nichtraucherbereich haben, Ausnahmeregelungen wird es keine mehr geben. Und: Künftig sollen sogar noch mehr Kontrolleure die Einhaltung des Tabakgesetzes im Auge behalten. Mehrfach plädierte Stöger bereits für eine Aufstockung der Raucher-Sheriffs und forderte Strafen, die „ökonomisch spürbar sind.“ Denn: „Die Zeit der Ausreden ist vorbei.“
ÖSTERREICH: Der Gesundheitsminister will bei Verstößen
gegen das Tabak-Gesetz die Bezirkshauptmannschaften künftig zu
härteren Strafen anweisen. |