Beugehaft für Ausreiseunwillige kommt.
Vereinbart ist jetzt, dass Asylwerber auch in dem ihnen zugewiesenen Bundesland bleiben müssen, wenn ihr Asylantrag abgelehnt wurde. Das soll vor allem Wien entlasten. Wer der Wohnsitzauflage nicht nachkommt oder die Gebietsbeschränkung verletzt, muss eine Verwaltungsstrafe von bis zu 1.000 Euro zahlen, im Wiederholungsfall sind es bis zu 5.000 Euro. Der Ersatzarrest beträgt bis zu zwei Wochen bzw. drei Wochen im Wiederholungsfall.
Zu weiteren Verschärfungen gehört die Beugehaft, sollte etwa ein ausreisepflichtiger Asylwerber Unterschriften im Rahmen des Ausreiseverfahrens verweigern.
Viel Kritik. Diese Neuerungen, auf die SPÖ und ÖVP sich Donnerstagnacht einigten, kommen zusätzlich zu den Verschärfungen, die bereits im Parlament liegen.
Kritik kommt von den Oppositionsparteien: Es brauche schnellere Asylverfahren statt „ständig neue Verschärfungspakete“, so die Grüne Alev Korun.