Streit um Löschung
Jetzt meldet sich das Kanzleramt zur Schredder-Affäre
26.08.2019
Anfragebeantwortung bestätigt Vernichtung von Druckerfestplatten unter Kurz und Kern - Informationen fallen nicht unter Bundesarchivgesetz.
Wien. Für das Bundeskanzleramt ist das Löschen von Daten, wie es etwa bei der Amtsübergabe der Regierungschefs Sebastian Kurz (ÖVP) und Christian Kern (SPÖ) erfolgt ist, legitim. Die Vernichtung von Festplatten durch externe Unternehmen sei ein rechtskonformer Vorgang, heißt es in mehreren Anfragebeantwortungen von Bundeskanzlerin Brigitte Bierlein im Zuge der "Schredder-Affäre".
Bestätigt wurde im Kanzleramt auch, dass die fünf von einem ehemaligen Mitarbeiter von Ex-Kanzler Kurz zur Vernichtung gebrachten Festplatten in Druckern bzw. "Multifunktionsgeräten" eingebaut gewesen seien. Beim Regierungswechsel 2017 von Kern zu Kurz seien wiederum sieben interne Speicher aus derartigen Geräten "geschreddert" worden.
Auf den internen Speichern hätten sich lediglich temporäre Daten befunden, die nicht unter das Bundesarchivgesetz fallen, heißt es in den jeweiligen Anfragebeantwortungen. Daher könne ausgeschlossen werden, dass es sich um zu archivierende Daten gehandelt hat. Die Beurteilung, ob strafrechtlich relevantes Verhalten vorliegt, falle nicht in den Vollziehungsbereich der Bundeskanzlerin, heißt es in den Anfragebeantwortungen.
Geräte unter Kurz waren geleast
Laut Kanzleramt waren jene Geräte in den Büros von Sebastian Kurz und Gernot Blümel (beide ÖVP), deren Festplatten vernichtet wurden, geleast und befanden sich nicht in Bundeseigentum. Die internen Speicher wurden nach dem Ausbau in das Eigentum des Bundes überführt. Diese "redundanten Daten" seien nicht dem Staatsarchiv zu übermitteln gewesen, sondern mussten vernichtet werden.
Eine Löschung dieser internen Speicher ist laut Kanzleramt sowohl im Sinne der Datenminimierung als auch im Sinne der IT-Sicherheit geboten, schreibt das Bundeskanzleramt weiter. Datenträger wie Festplatten und USB-Sticks werden seit dem Frühling 2015 grundsätzlich einer Vernichtung im Wege des Bundeskanzleramtes zugeführt. Größere Einheiten werden aus Sicherheitsgründen außer Haus vernichtet, womit das Unternehmen Reisswolf Österreich GmbH beauftragt wird.
Ebenso wenig ungewöhnlich ist für das Kanzleramt der Zeitpunkt der Vernichtung der Festplatten - nämlich bereits vor dem Misstrauensantrag im Nationalrat gegen das Kabinett Kurz. Amtsübergaben seien in der Regel zeitlich einschätzbar, sodass deren Abwicklung Wochen bzw. Monate im Voraus geplant werden müsse. Auch in diesem besonderen Fall hätte sich dies abgezeichnet, weswegen ein verantwortlicher Mitarbeiter für die Kabinette Kurz und Blümel bestimmt worden sei.
Keine Auskunft über Inhalt der Festplatten
Über den Inhalt der geschredderten Festplatten gab das Bundeskanzleramt keine Auskunft, ebenso wenig über die handelnden Personen. Dass der Mitarbeiter einen falschen Namen verwendet hatte und darüber hinaus die Rechnung an das Unternehmen Reisswolf nicht bezahlte, sei keine direkte Angelegenheit des Kanzleramtes, wurde auf die polizeilichen Ermittlungen verwiesen. Auch ein von Anfragestellern vermuteter Konnex zur "Ibiza-Affäre" konnte nicht bestätigt werden.
Das Bundeskanzleramt gab außerdem an, dass seit Anfang 2017 mehr als 350 Datenträger im Haus vernichtet wurden.