Das BIA darf nicht, die Wiener Polizei kann auch nicht: Es herrscht eine Blockade bei den Ermittlungen in der Causa Haidinger.
Das Büro für interne Angelegenheiten (BIA) wurde von den Ermittlungen im Kabinett der früheren Innenministerin Prokop abgezogen. Neben verfassungsrechtlichen Bedenken war dafür vor allem eine jedenfalls optische "Schieflage" ausschlaggebend, wie der Leiter der Oberstaatsanwaltschaft Wien, Werner Pleischl, erläuterte.
"Blockade der Ermittlungen"
Daraufhin wurde die
Bundespolizeidirektion Wien ersucht, eine Diensteinheit zu benennen, die in
der Causa Haidinger die Ermittlungen übernimmt. Diese hat jedoch abgelehnt.
Werner Pleischl reagierte konsterniert. Er nehme zur Kenntnis, "dass
uns die Wiener Polizei einen Korb gibt". Damit sei vorerst "eine
Blockade der Ermittlungen gegeben", konstatierte Pleischl.
Berger attackiert Platter
Justizministerin Berger reagierte
rasch - und erzürnt. Jetzt ist deswegen ein böser Streit zwischen
Innenminister Platter und Justizministerin Berger entbrannt. Lesen
Sie hier mehr dazu.
Wiener Polizei hält sich an Gesetze
Walter Hladik, der
Sprecher der Bundespolizeidirektion Wien, betonte, die Wiener Polizei könne
aus rechtlichen Gründen wegen möglicher amtsmissbräuchlicher Vorgänge im
Innenressort gar nicht ermitteln: "Wir lehnen das ab, weil das so im
Bundesgesetzblatt steht."
Erlass verhindert Ermittlungen der Wiener Polizei
Der Wiener
Polizei sei gar nichts anderes übrig geblieben, als das Ansinnen der
Staatsanwaltschaft abzulehnen. Das betonte der Generaldirektor für
öffentliche Sicherheit Erik Buxbaum Freitagnachmittag. Grund sei ein seit
einigen Jahren geltender Erlass des Innenministeriums, wonach bei Vorwürfen
gegen Angehörige des Ressorts nur vom Büro für interne Angelegenheiten (BIA)
ermittelt werden dürfe, erklärte Buxbaum.
Die einzige Möglichkeit, die Aufstellung einer Sonderkommission rechtlich zu gewährleisten, läge in einer Änderung des entsprechenden Innenministerium-Erlasses. Diese könne nur die Ressortleitung verfügen, sagte Buxbaum.
Staatsanwaltschaft verteidigt Entscheidung
Auch die
Staasanwaltschaft Wien gibt der Wiener Polizei recht: Wenn sich bestimmte
Polizeidienststellen aus fachlichen oder dienstrechtlichen Gründen dafür
nicht zuständig erachten und den Ermittlungsauftrag ablehnen bzw. an andere
Einheiten abtreten, können die Justizbehörden schwer dagegen vorgehen.
Juristen: Exekutive ist im Recht
Auch die Juristen sehen die
Wiener Polizei im Recht: Der Vorstand des Instituts für Strafrecht und
Kriminologie am Wiener Juridicum, Helmut Fuchs, und der Verfassungsrechtler
Heinz Mayer sehen im Streit zwischen Innen- und Justizministerium die
Polizei am längeren Ast. "Die Staatsanwaltschaft hat sich an die
Kriminalpolizei gemäß deren Zuständigkeit zu richten",
sagte Fuchs. Auch Mayer sieht die Exekutive im Recht.
Staatsanwälte in Österreich ohne Macht
Fuchs dazu: "Ich
sage das seit Jahren, dass das eine entscheidende Schwachstelle der
StPO-Reform ist", so Fuchs. Die Staatsanwälte seien zwar "Leiter
der Erhebungen", hätten aber keine Machtmittel in der Hand, um die
Erhebungen durchzuführen.
"Die Prioritäten sind der Polizei überlassen"
Die
Staatsanwaltschaft könne sich zwar an die Kriminalpolizei wenden, aber: "Wer
es macht, wann es gemacht wird, welche Prioritäten gesetzt werden, das ist
letztlich der Polizei überlassen." Anders die Situation in
Deutschland: Dort gebe es bezogen auf die Bevölkerungszahl 20 mal so viele
Staatsanwälte und außerdem "Hilfsbeamte", die zwar
organisatorisch zur Polizei gehören, aber der Staatsanwaltschaft
unterstehen, betont Fuchs.
In Österreich sei das jedoch nicht der Fall. Vielmehr verweise die Strafprozessordnung auf die laut Sicherheitspolizeigesetz und interner Polizeiorganisation zuständige Kriminalbehörde: "Damit hat es die Staatsanwaltschaft nicht in der Hand, eine bestimmte Polizeibehörde zu beauftragen."