Causa Haidinger

Jetzt sind alle Ermittlungen blockiert!

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Das BIA darf nicht, die Wiener Polizei kann auch nicht: Es herrscht eine Blockade bei den Ermittlungen in der Causa Haidinger.

Das Büro für interne Angelegenheiten (BIA) wurde von den Ermittlungen im Kabinett der früheren Innenministerin Prokop abgezogen. Neben verfassungsrechtlichen Bedenken war dafür vor allem eine jedenfalls optische "Schieflage" ausschlaggebend, wie der Leiter der Oberstaatsanwaltschaft Wien, Werner Pleischl, erläuterte.

"Blockade der Ermittlungen"
Daraufhin wurde die Bundespolizeidirektion Wien ersucht, eine Diensteinheit zu benennen, die in der Causa Haidinger die Ermittlungen übernimmt. Diese hat jedoch abgelehnt. Werner Pleischl reagierte konsterniert. Er nehme zur Kenntnis, "dass uns die Wiener Polizei einen Korb gibt". Damit sei vorerst "eine Blockade der Ermittlungen gegeben", konstatierte Pleischl.

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Wiener Polizei hält sich an Gesetze
Walter Hladik, der Sprecher der Bundespolizeidirektion Wien, betonte, die Wiener Polizei könne aus rechtlichen Gründen wegen möglicher amtsmissbräuchlicher Vorgänge im Innenressort gar nicht ermitteln: "Wir lehnen das ab, weil das so im Bundesgesetzblatt steht."

Erlass verhindert Ermittlungen der Wiener Polizei
Der Wiener Polizei sei gar nichts anderes übrig geblieben, als das Ansinnen der Staatsanwaltschaft abzulehnen. Das betonte der Generaldirektor für öffentliche Sicherheit Erik Buxbaum Freitagnachmittag. Grund sei ein seit einigen Jahren geltender Erlass des Innenministeriums, wonach bei Vorwürfen gegen Angehörige des Ressorts nur vom Büro für interne Angelegenheiten (BIA) ermittelt werden dürfe, erklärte Buxbaum.

Die einzige Möglichkeit, die Aufstellung einer Sonderkommission rechtlich zu gewährleisten, läge in einer Änderung des entsprechenden Innenministerium-Erlasses. Diese könne nur die Ressortleitung verfügen, sagte Buxbaum.

Staatsanwaltschaft verteidigt Entscheidung
Auch die Staasanwaltschaft Wien gibt der Wiener Polizei recht: Wenn sich bestimmte Polizeidienststellen aus fachlichen oder dienstrechtlichen Gründen dafür nicht zuständig erachten und den Ermittlungsauftrag ablehnen bzw. an andere Einheiten abtreten, können die Justizbehörden schwer dagegen vorgehen.

Juristen: Exekutive ist im Recht
Auch die Juristen sehen die Wiener Polizei im Recht: Der Vorstand des Instituts für Strafrecht und Kriminologie am Wiener Juridicum, Helmut Fuchs, und der Verfassungsrechtler Heinz Mayer sehen im Streit zwischen Innen- und Justizministerium die Polizei am längeren Ast. "Die Staatsanwaltschaft hat sich an die Kriminalpolizei gemäß deren Zuständigkeit zu richten", sagte Fuchs. Auch Mayer sieht die Exekutive im Recht.

Staatsanwälte in Österreich ohne Macht
Fuchs dazu: "Ich sage das seit Jahren, dass das eine entscheidende Schwachstelle der StPO-Reform ist", so Fuchs. Die Staatsanwälte seien zwar "Leiter der Erhebungen", hätten aber keine Machtmittel in der Hand, um die Erhebungen durchzuführen.

"Die Prioritäten sind der Polizei überlassen"
Die Staatsanwaltschaft könne sich zwar an die Kriminalpolizei wenden, aber: "Wer es macht, wann es gemacht wird, welche Prioritäten gesetzt werden, das ist letztlich der Polizei überlassen." Anders die Situation in Deutschland: Dort gebe es bezogen auf die Bevölkerungszahl 20 mal so viele Staatsanwälte und außerdem "Hilfsbeamte", die zwar organisatorisch zur Polizei gehören, aber der Staatsanwaltschaft unterstehen, betont Fuchs.

In Österreich sei das jedoch nicht der Fall. Vielmehr verweise die Strafprozessordnung auf die laut Sicherheitspolizeigesetz und interner Polizeiorganisation zuständige Kriminalbehörde: "Damit hat es die Staatsanwaltschaft nicht in der Hand, eine bestimmte Polizeibehörde zu beauftragen."

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