Dem Anwalt Helmut Graupner geht die neue „Homo-Ehe“ zu wenig weit. Er strengt jetzt gleich vier Klagen gegen das neue Gesetz an
Der Wiener Rechtsanwalt Helmut Graupner kündigt im Gespräch mit ÖSTERREICH vier Klagen gegen das neue Homo-Ehe-Gesetz an. Ab 1. Jänner sollen Schwule und Lesben eine Eingetragene Partnerschaft schließen können.
Laden Sie sich hier das Eingetragene-Partnerschafts-Gesetz (EPG) und die Erläuterungen herunter.
Bis zum Höchstgericht
„Wir sind mit dem Gesetz zwar vom 19.
ins 20. Jahrhundert gesprungen. Ich kämpfe nun dafür, dass wir im 21.
Jahrhundert ankommen“, begründet Graupner seinen Schritt. Gegen folgende
vier Punkte geht er im kommenden Jahr (bei Inkrafttreten) bis zum
Verfassungsgerichtshof (VfGH):
- Hetero-Klage
Ein Paar, eine Frau und ein Mann Mitte 30 mit Kindern aus OÖ, wollen die Eingetragene Partnerschaft schließen, was ihnen als Hetero-Paar verboten ist. Graupner: „Für dieses Paar ist die neue Form attraktiver. Sie hätten eine lockerere Form der Partnerschaft mit geringeren Unterhaltspflichten. Jeder behält seinen Namen. Sie hätten nicht die altmodische Form der Treue, sondern die modernere Pflicht zu einer Vertrauensbeziehung.“ - Standesamt-Klage
Ein lesbisches und ein schwules Paar aus Wien versucht im Jänner die Partnerschaft beim Standesamt. Die Ablehnung wird Graupner „wegen des Verstoßes des Gleichheitsgrundsatzes“ beim VfGH einklagen. - Zeremonie-Klage
Ein schwules Paar wird versuchen, beim Riesenrad zu heiraten, wie das bei der Ehe möglich ist. Die Ablehnung wird eingeklagt. - Kinder-Klage
Zwei Lesben (25) aus OÖ werden klagen, dass ihnen die medizinisch unterstützte Fortpflanzung ausdrücklich untersagt ist.