Die richterlichen Standesvertretungen beklagen das Fehlen von an die 200 richterlichen Planstellen in Österreich.
In einem an die nächste Regierung gerichteten Forderungspapier plädieren sie für mehr Planstellen für Richterinnen und Richter sowie Richteramtsanwärterinnen und -anwärter. Auch brauche es ausreichend Budget und eine unabhängige staatsanwaltschaftliche Weisungsspitze. Abstand halten soll die Regierung von Anlassgesetzgebung und kurzen Gesetzesbegutachtungsfristen.
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"Bekennen wir uns zum Rechtsstaat", appellieren die Vereinigung der österreichischen Richterinnen und Richter sowie die Vertretung der Richter und Staatsanwälte in der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst (GÖD) in dem Papier, das der APA vorliegt. In diesem brauche es einerseits mehr Planstellen für Richter und Auszubildende, andererseits müssten frei werdende Stellen umgehend besetzt werden. Beklagt wird etwa, dass mehr als 20 offene Richterplanstellen am Bundesfinanzgericht (BFG) "seit Jahren" nicht ausgeschrieben würden. Erinnert wird auch an die lange Suche nach einem Präsidenten für das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) aufgrund von "politischer Koordinierung". Der Bestellungsprozess hatte wegen der Uneinigkeit in der schwarz-grünen Koalition länger als ein Jahr gedauert.
Ist die Exekutive bei der Besetzung von Richterplanstellen und Leitungsfunktionen von Gerichten säumig, soll nach Wunsch der Standesvertretungen ein Rechtsbehelf zum Einsatz kommen können. Dass es derzeit keinerlei Rechtsschutz gebe, wird als Abhängigkeit der Judikative von der Exekutive wahrgenommen, die es "zu beseitigen" gelte. In diesem Sinne soll auch eine unabhängige staatsanwaltschaftliche Weisungsspitze her, auf deren Ausgestaltung sich Schwarz-Grün nicht hatte einigen können. Derzeit steht die Justizministerin an dieser Spitze. Für die Besetzung von Präsidenten und Vizepräsidenten des Verwaltungsgerichtshofes und der Verwaltungsgerichte soll es Besetzungsvorschläge richterlicher Gremien geben.
Justiz als Dienstgeberin
Auch budgetäre Forderungen enthält das Papier, schließlich solle die Justiz als Dienstgeberin attraktiv bleiben. Ausreichend Mittel brauche es nicht nur für den zusätzlichen Personalbedarf, sondern auch für die Renovierung veralteter Gerichtsgebäude. Zugleich müssten die Gehälter aller Richterinnen und Richter angehoben werden, denn ihre Besoldung sei "im Vergleich mit anderen juristischen Berufen längst nicht mehr konkurrenzfähig". So dürften Richter nicht schlechter gestellt sein als Staatsanwälte. Gefordert werden u.a. auch ein Abfertigungsmodell, Teilauslastungsmodelle und die Möglichkeit eines Sabbaticals.