Akten weitergegeben
Justiz-Bombe! Kurz-Richter wegen Geheimnisverrat verurteilt
27.02.2024Richter Michael Radasztics wurde bereits im Mai 2023 zu einer Disziplinarstrafe verurteilt. Ausgerechnet wegen der Weitergabe von geheimen Eurofighter-Akten an Kurz-Intimfeind Peter Pilz!
Es ist eine Justiz-Bombe: Am Montag wurde im Rechtsinformationssystem (RIS) veröffentlicht, dass ausgerechnet der Richter im Falschaussage-Prozess gegen Ex-Kanzler Sebastian Kurz, Michael Radasztics, bereits im Mai 2023 vom Oberlandesgericht Graz zu einer Disziplinarstrafe wegen Geheimnisverrats verurteilt wurde. Brisant: Am vergangenen Freitag hatte Radasztics Kurz wegen Falschaussage zu acht Monaten bedingter Haft verurteilt. Nur einen Werktag danach wurde nun das Urteil über seine Verurteilung veröffentlicht. Diese bezieht sich auf Radasztics' Tätigkeit als Staatsanwalt in Wien. Seit 1. Jänner 2023 ist er Richter.
Was wird ihm vorgeworfen?
Eurofighter-Causa: Radasztics wird vorgeworfen, dem ehemaligen Grünen-Politiker Peter Pilz im Jahr 2018 Informationen aus Ermittlungsakten weitergegeben zu haben.
Damals wurden strafrechtliche Ermittlungen wegen Amtsmissbrauchs und Verletzung des Amtsgeheimnisses fallen gelassen.
Die stark anonymisierte Verurteilung um die Pflichtverletzung, die oe24 komplett vorliegt, lautet wie folgt:
Mag. A* ist schuldig, er hat als Staatsanwalt in ** die ihm nach § 57 Abs 1 und 3 RStDG auferlegten Pflichten, die in der Republik Österreich geltende Rechtsordnung unverbrüchlich zu beachten, die Pflichten seines Amtes gewissenhaft zu erfüllen und sich im Dienst so zu verhalten, dass das Vertrauen in die Rechtspflege sowie das Ansehen seines Berufsstandes nicht gefährdet wird, dadurch schuldhaft verletzt, dass er
1. im Zeitraum 23. April 2012 bis 7. Jänner 2019 im Ermittlungsverfahren AZ 604 St 13/11k der Staatsanwaltschaft ** nach Einstufung des Ermittlungsverfahrens als Verschlusssache die Abbrechung des Ermittlungsverfahrens nach § 197 StPO verfügte und es ebenso wie in weiterer Folge bei jeder Vorlage des Tagebuchs zu den von ihm verfügten Terminen unterließ, den Beschuldigten Mag. C* nach § 50 Abs 1 StPO über das gegen ihn geführte Ermittlungsverfahren AZ 604 St 13/11k und den gegen ihn bestehenden Tatverdacht sowie über seine wesentlichen Rechte im Verfahren (§ 49 StPO) zu informieren, die gerichtlich bewilligte Anordnung vom 3. Jänner 2012 auf Auskunftserteilung gemäß §§ 109 Z 3 lit a und b, 116 Abs 1 und 2 Z 1 und 2 StPO dem Genannten nach § 116 Abs 5 StPO zuzustellen sowie Sachverhalt und Tatverdacht durch Ermittlungen zumindest in Form der Vernehmung des Mag. D* zu seiner Informationsquelle und den näheren Umständen der im Raum stehenden Zahlung an Mag. C* zu klären (§ 91 Abs 1 StPO) sowie 112 Ds 3/19z - 64 REPUBLIK ÖSTERREICH OBERLANDESGERICHT GRAZ ALS DISZIPLINARGERICHT FÜR RICHTER UND STAATSANWÄLTE
2. am 20. Dezember 2018 im Ermittlungsverfahren AZ 617 St 1/17z der Staatsanwaltschaft** (Causa G*) den Abgeordneten zum Nationalrat Dr. E* darüber informierte, dass es eine Weisung gebe, wonach Unterlagen aus Gründen der nationalen Sicherheit an das Verteidigungsministerium zurückzustellen sind, obwohl Dr. E* zu diesem Zeitpunkt kein Recht auf diese Information aus den Ermittlungsakten hatte.
Mag. A* hat hiedurch ein Dienstvergehen nach § 101 Abs 1 RStDG begangen und wird hiefür nach § 104 Abs 1 lit b RStDG zu einer Geldstrafe in Höhe von 50% eines Monatsbezugs verurteilt.
Mag. A* hat die mit EUR 300,00 bestimmten Verfahrenskosten zu ersetzen.
Radasztics gab geheime Eurofighter-Akten an Pilz weiter
Besonders pikant: Radasztics soll laut dem Urteil in seiner damaligen Tätigkeit als Staatsanwalt geheime Eurofighter-Ermittlungsakten an den Ex-Grünen-Abgeordneten Peter Pilz weitergegeben haben. Radasztics hätte Pilz Informationen offenbart, "welche ihm ausschließlich kraft seines Amtes in seiner Funktion als für das Ermittlungsverfahren zuständiger Staatsanwalt zugänglich waren", heißt es in dem Urteil. "Ihm (Anm. Pilz) gegenüber wäre Geheimhaltung geboten gewesen." Staatsanwälte hätten keine Befugnis zur Weiterleitung von amtsgeheimen Informationen.
"Kumulierung von Pflichtverletzungen"
Die Dienstpflichtverletzungen seien laut Urteil "fahrlässig" begangen worden. Erschwerend seien "die Kumulierung von Pflichtverletzungen verschiedener Art über einen mehrjährigen Zeitraum (April 2012 bis Jänner 2019). Radasztics soll vor Gericht ein "reumütiges Geständnis" abgelegt haben. Auch in dieser Causa wurde Radasztics zu einer Geldstrafe in Höhe von 50% seines Monatsgehalts verurteilt. Insgesamt soll Radasztics zu einer Strafe von rund 7.500 Euro verurteilt worden sein, die er bereits bezahlt habe. Im Dezember 2023 sei die Entscheidung rechtskräftig geworden.
Radasztics hatte sich im Kurz-Prozess selbst (!) für nicht befangen erklärt
Das nun bekannt gewordene Urteil gegen Radasztics birgt auch für den Kurz-Prozess einiges an Sprengstoff. Schließlich hatten die Kurz-Anwälte wegen Radasztics' Nähe zum Kurz-Intimfeind Peter Pilz am Beginn des Prozesses einen Befangenheitsantrag gegen den Richter eingebracht. Diesen hatte Radasztics abgelehnt und sich selbst (!) als unbefangen erklärt. Aus dem Umfeld von Sebastian Kurz ist bereits zu hören, dass man nun damit rechne, dass das Urteil aufgrund dieser neuen Informationen zum Richter in der zweiten Instanz aufgehoben werden muss.