Im Justiz-Visier

Justiz erhält Grasser-Akten

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Erfolg in Liechtenstein - Es geht um Buwog-Geld.

Die heimischen Staatsanwälte erhalten bei den Ermittlungen gegen Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser nun doch Rückendeckung aus Liechtenstein. Konkret geht es um jene Akten, die im April 2011 bei einer Hausdurchsuchung bei Grassers Wirtschaftstreuhänder Heinrich S. beschlagnahmt wurden.

Der Oberste Gerichtshof (OGH) in Liechtenstein hat nun einer Übergabe der Papiere an die österreichische Justiz zugestimmt. „Wir warten bereits seit einem Jahr auf diese Akten. Sie sind ein wichtiger Bestandteil bei den Ermittlungen“, heißt es dazu aus der Korruptionsstaatsanwaltschaft.

Wie brisant die Unterlagen sind, zeigt der Justiz-Streit, der seit mehr als einem Jahr tobt. Grassers Wirtschaftstreuhänder hatte in Liechtenstein gegen die Herausgabe der Akten geklagt und in erster Instanz verloren. Im März 2012 entschied das Fürstliche Obergericht jedoch, dass die Akten nicht nach Österreich übergeben werden dürfen. Dieses Urteil wurde nun gekippt. Nun könnte aber eine Beschwerde beim Staatsgerichtshof eingebracht werden.

Akten sollen Kontoflüsse in Liechtenstein zeigen
Der Liechtensteiner Wirtschaftstreuhänder Heinrich S. ist jedenfalls eine der zentralen Figuren in den Ermittlungen gegen den Ex-Finanzminister: Über Konten und Stiftungen in Liechtenstein sollen 2004 beim Verkauf der ­Buwog Millionen-Provisionen geflossen sein.

Der Verdacht der Justiz: Grasser soll dabei 2,4 Millionen Euro kassiert haben, mithilfe von Walter Meischberger soll das Geld nach Liechtenstein verschoben worden sein. Für Grasser gilt die Unschuldsvermutung.

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