Prozess

Justiz-Skandal um Strache-Urteil gegen oe24

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Es ist ein Justiz-Skandal, der die Medienfreiheit in Österreich in ihren Grundfesten erschüttert.

Ex-FPÖ-Vizekanzler Heinz-Christian Strache klagte oe24 und ÖSTERREICH wegen der Berichterstattung über seine Scheidung. Nun wurde die Mediengruppe ÖSTERREICH erstinstanzlich zu einer Entschädigung von völlig unverhältnismäßigen 110.000 Euro verurteilt. oe24 und ÖSTERREICH meldeten volle Berufung an, das Urteil ist demnach nicht rechtskräftig. Dem Urteil zugrunde liegt eine skandalöse Gesetzeslage, die aus einer Zeit stammt, als es weder Internet noch Social Media gab.

Als Grundlage für die Entschädigungssumme wurden vom Gericht nämlich 158 (!) Ausspielungen der großteils identen Inhalte herangezogen. So wurde ein und derselbe Inhalt – wie bei allen Medien mittlerweile üblich – in der gedruckten Zeitung, im E-Paper, auf der Website, in der App, auf Facebook, Instagram, X, TikTok und YouTube ausgespielt. Absurd: Jeder dieser Ausspielungskanäle wurde von Strache und seinem findigen Anwalt aufgrund dieser bestehenden Gesetzeslücke eingeklagt.

Namhafte Medienrechtsexperten gehen davon aus, dass diese völlig veraltete Gesetzeslage mit hoher Wahrscheinlichkeit verfassungswidrig ist. Denn das Gesetz zielt nun nicht mehr auf den Inhalt ab, sondern auf die Medienkanäle – was zu diesen unverhältnismäßigen Folgen von Veröffentlichungen führt und die Medienfreiheit massiv einschränkt. Die Mediengruppe ÖSTERREICH wird daher einen Parteienantrag auf Normprüfungskontrolle beim Verfassungsgerichtshof einbringen. Detail am Rande: Eine Entschädigungssumme in dieser Höhe wird normalerweise bei schwersten Körperverletzungen mit irreparablen Schäden ausgesprochen. HC Strache ist nach dem Urteil jedenfalls topfit, er kündigte an, noch am Abend auf den Neustifter Kirtag feiern zu gehen ...

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