U-Ausschuss

Justiz stoppt "Nachlieferung" von Akten

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Auch Innenressort liefert vorerst keine Akten zu vergangenen Beweisthemen mehr.

Die unterschiedlichen Rechtsauffassungen im U-Ausschuss, was Aktenlieferungen zu bereits behandelten Untersuchungsgegenständen betrifft, führt nun dazu, dass Staatsanwaltschaften und Gerichte vorerst keine weiteren Akten nachliefern. Man erhoffe sich von Nationalratspräsidentin Barbara Prammer (S) eine baldige Klärung, teilte das Justizministerium auf Anfrage der APA mit. Auch das Innenministerium liefert derzeit keine Akten zu den vergangenen Beweisthemen wie der Telekom-Affäre und dem Buwog-Skandal.

Zu den derzeit behandelten bzw. den noch zu behandelnden Themen würden selbstverständlich auch weiterhin Akten geliefert, hieß es in einer schriftlichen Stellungnahme des Justizministeriums. "Aufgrund unterschiedlicher Rechtsauffassungen innerhalb des Untersuchungsausschusses und der daraus resultierenden unklaren Situation werden Staatsanwaltschaften und Gerichte allerdings bis zu einer eindeutigen rechtlichen Klärung zu den bereits behandelten Untersuchungsgegenständen keine weiteren Nachlieferungen von Akten vornehmen."

Unklare Situation
In dieser unklaren Situation verlange schon der Schutz der Rechte der Verfahrensbeteiligten nach einer einwandfreien Klarstellung, auch zur Vermeidung von etwaigen Haftungsfolgen, so das Ministerium. Man habe dies Prammer am Montag in einem Brief mitgeteilt und hoffe auf eine "baldige Klärung der offenen Fragen und damit eine Beseitigung der Rechtsunsicherheit".

Das Innenministerium will ebenfalls eine endgültige Entscheidung abwarten und liefert deshalb derzeit keine Akten zu den bereits behandelten Beweisthemen nach, erklärte eine Sprecherin.

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