Susanne Winter sollte schon im Oktober vor Gericht stehen – doch die Sache verzögert sich.
Wer beantragt beim Parlament die Auslieferung von FPÖ-Neo-Nationalrätin Susanne Winter? Diese Frage entzweit Staatsanwaltschaft und Landesgericht in Graz. Womöglich schützt die Immunität die Grazer FPÖ-Frontfrau sogar vor einem Prozess.
Vorerst immun
Fakt ist, dass Winter – nach ihren Islam-Attacken
wegen Verhetzung und Herabwürdigung angeklagt – am 23. Oktober nicht vor den
Kadi musste. Die Verhandlung wurde verschoben – und seit Dienstag gehört
Winter dem Parlament an und ist immun. Um ihre Auslieferung zu beantragen,
muss aus Sicht des Grazer Landesgerichtspräsidenten Friedrich Kicker „das
Verfahren formell eingestellt“ werden. Dann sei der Staatsanwalt am Zug: Er
müsse eine Fortsetzung beantragen und im Parlament um Auslieferung
anzusuchen. „Das sind formelle Fragen“, so Kicker. Verzögern würden diese
die Causa nicht.
Doch Staatsanwalt Manfred Kammerer will von sich aus keinen Auslieferungsantrag stellen: Das sei „Sache des Gerichts“. Laut Kammerer „hätte man für den Prozess den ganzen Sommer Zeit gehabt“. Dass Winter irgendwann ausgeliefert wird, gilt indes als sicher: Die Immunität gilt nicht rückwirkend und Winters Islamattacke war im Jänner.